Innovationsprämie bis 2025 verlängert

Die erhöhte Kaufprämie für elektrisch betriebene Fahrzeuge wird über 2021 hinaus bis 2025 verlängert. Dadurch können Käufer von batterieelektrischen Automobilen (BEV) und Plug-in-Hybriden (PHEV) bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Zuschuss von bis zu 9.000 Euro rechnen. Das ist eines der Ergebnisse des Autogipfels vom 17. November 2020.

Automobilindustrie, VDA und VDIK sind hoch zufrieden. Am Gipfel hatten Vertreter der Autoindustrie und mehrerer Länder, Gewerkschafter sowie die Spitzen von Union und SPD unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Zukunft der Autoindustrie beraten. Eine zunächst vereinbarte Reduzierung der Prämie nach 2021 wurde kurzfristig gestrichen und findet sich im Abschlusskonzept nicht mehr. Mit der Innovationsprämie verdoppelt der Bund seit Juni 2020 seinen Anteil am Umweltbonus. Die Förderung für Elektrofahrzeuge ist dadurch zusammen mit dem Herstelleranteil auf bis zu 9.000 Euro gestiegen.

In dem von der Bundesregierung nach dem Gipfel veröffentlichten Papier heißt es, im Rahmen der Verlängerung sei eine Förderung „mit Fokussierung auf den elektrischen Antrieb“ vorgesehen. Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn diese ab 2022 eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 km, ab 2025 von mindestens 80 km haben. Für die verlängerte Innovationsprämie wird laut der Regierung zusätzlich bis zu 1 Mrd. Euro veranschlagt.

Für die Ladeinfrastruktur will die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für ein einheitliches Bezahlsystem erarbeiten. Eine solche Regelung solle „innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und zeitnah beschlossen werden“. Zudem heißt es in dem Papier, dass die Bundesregierung „von allen Akteuren einen ambitionierten Beitrag zum Aufbau von Ladeinfrastruktur“ erwarte. Quelle: Bundesregierung / DMM