Innovationsprämie nur noch für batterieelektrische Autos

Die Ampel-Politiker haben im Koalitionsvertrag festgelegt, die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw und Plug-In-Hybride unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortzuführen. Ab 01.01.2023 werden nur noch rein batterieelektrische und Wasserstoff betriebene Automonbile in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

Mit der Verlängerung der Innovationsprämie für BEV, PHEV und FCEV bis Ende 2022 tragen Grüne, FDP und SPD den aktuellen Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Fahrzeugen Rechnung. Denn für die Beantragung der Innovationsprämie des Bundes in Höhe von 3.000 Euro für Elektroautos und Plug-In-Hybride beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen die Fahrzeuge nicht nur bestellt, sondern bereits zugelassen sein. „Wir begrüßen, dass es nun Rechtssicherheit für die Prämie gibt“, erklärt Dr. Claudia Conen, BDL-Hauptgeschäftsführerin, und ergänzt: „Jetzt muss die neue Förderrichtlinie noch rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2021 in Kraft treten, denn ansonsten würde zum Jahresende die Innovationsprämie auslaufen.“

Ab 01. Januar 2023 wollen die Ampel-Parteien nur noch Fahrzeuge fördern, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird“, heißt es im Koalitionsvertrag. Diese Mindestreichweite müsse bereits ab 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Ende 2025 soll die Innovationsprämie dann auslaufen.

Zudem soll die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet werden. „Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1 %-Regelung)“, heißt es im Koalitionsvertrag. Quelle: Ampelkoaltion / BDL / DMM