Internationaler Haftbefehl gegen Carlos Ghosn

Carlos Ghosn (68), Ex-Automobilmanager mit brasilianischer, libanesischer und französischer Staatsbürgerschaft, kann sich aus dem Libanon nicht herauswagen. Denn gegen ihn liegt nach wie vor ein Interpol-Haftbefehl vor. Nun hat die französische Justiz einen internationalen Haftbefehl gegen den in den Libanon geflohenen Automanager erlassen.

Ghosn war bis zum 23. Januar 2019 Chief Executive Officer von Renault-Nissan-Mitsubishi und Vorsitzender des Verwaltungsrats von Renault. Die japanischen Strafbehörden setzten ihn am 19. November 2018 in Japan fest. Japanische Behörden führten gleichzeitig Hausdurchsuchungen bei Nissan durch. Die Justiz im Land des Lächelns klagten ihn u. a. der Untreue an. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neben anderen Verfehlungen insbesondere die Veruntreuung von Firmengeldern vor: U.a. soll er Unternehmensvermögen für private Zwecke veruntreut haben, um damit Luxuswohnungen in vier Ländern zu finanzieren. Und Ghosn habe sein eigenes Einkommen in Jahresabschlüssen zu niedrig angesetzt und damit gegen Finanzmarktregelungen verstoßen.

Nachdem er gegen Kaution aus Untersuchungshaft entlassen worden war, entzog er sich Ende Dezember 2019 dem Zugriff der japanischen Justiz durch Flucht in den Libanon.  Er wurde von drei Fluchthelfern in einer Kiste versteckt, die angeblich Musikinstrumente enthalten sollte und darin mit Hilfe eines Privatjets in den Libanon gebracht. Zwei Fluchthelfer amerikanischer Staatsbürgerschaft wurden im Juli 2021 in Tokyo zu Haftstrafen von 2 Jahren bzw. 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt, nachdem sie zuvor von den USA nach Japan ausgeliefert worden waren.

Im Fall des von der Staatsanwaltschaft in Nanterre erlassenen internationalen Haftbefehls gegen Carlos Ghosn dreht sich alles um Vorwürfe der Unterschlagung von Vermögenswerten sowie der Geldwäsche. Quelle: Le Monde / DMM