Auf einer Serviette von American Airlines, auf der für die Co-Branding-Karte geworben wurde, wurde deutlich darauf hingewiesen, dass Passagiere, die sich für die Karte anmelden, „für ihr erstes aufgegebenes Gepäckstück nichts bezahlen müssen. Was auf der Serviette nicht erklärt wurde, war, dass dieser Vorteil nur für Inlandsflüge gilt.
Laut AA gilt der Vorteil tatsächlich nur für ausschließlich vollständig inneramerikanische Routen Das heißt im Klartext: Wenn ein Passagier einen Anschlussflug von einem Inlandsflug zu einem internationalen Flug hätte, müsste er dennoch für das Gepäck auf der Inlandsstrecke bezahlen. In der Vergangenheit stellte dies kein großes Problem dar, da American Airlines oft aufgegebenes Gepäck in ihren internationalen Tarifen beinhaltete. Hingegen war auf Kurzstrecken zu internationalen Zielen wie Kanada, Mexiko, Mittelamerika und der Karibik für aufgegebenes Gepäck grundsätzlich zu bezahlen.
In jüngerer Zeit erweiterte AA ihre Tarifkonditionen für aufgegebenes Gepäck im Fall von Basic Economy-Tarifen auf internationalen Langstreckenflüge betreffend weitere Länder, etwa Australien, Brasilien und Chile sowie Hongkong, Indien und Japan. Sogar AA Basic Economy-Tarife für Transatlantikflüge nach Europa und Großbritannien beinhalten kein kostenfreies aufgegebenes Gepäck mehr.
Der Beschwerdeführer argumentiert, dass die einfache Sprache in der AA-Werbung die Passagiere glauben lassen würde, sie könnten ihre Co-Branding-Kreditkarte zum kostenlosen Einchecken ihres Gepäcks verwenden – selbst bei Basic-Economy-Tarifen auf Langstreckenflügen. Leider bestünde die einzige Möglichkeit, herauszufinden was wirklich Sache ist, das Kleingedruckte des Angebots von AA exakt durchzulesen.
Es ist nicht das erste Mal, dass American Airlines wegen der Art und Weise kritisiert wird, wie sie ihre Vorteile der kostenlosen Kreditkarte für aufgegebenes Gepäck bewirbt. So sah sich der US-Carrier 2017 mit einer Sammelklage wegen der Streitigkeiten konfrontiert, die schließlich beigelegt werden konnte. Doch die Marketingstrategen sahen sich nicht bemüßigt, etwas an ihren Werbeaussagen zu ändern. Nach wie vor bewarb AA den Vorteil des kostenlosen aufgegebenen Gepäcks weiterhin auf die gleiche Weise, ohne auf die Einschränkungen hinzuweisen, und sah sich prompt einer weiteren Klage ausgesetzt, die die Fluggesellschaft wiederum beilegen musste.
AA sieht weiteren Klage gelassen entgegen, so das Management. Nun verwies der Beschwerdeführer auf das US-Verkehrsministerium, das sich nach eigenen Angaben verstärkt um den Verbraucherschutz kümmern will
Anfang des Jahres hatte American Airlines beschlossen, die Gebühren für aufgegebenes Gepäck um bis zu 33 % zu erhöhen, wobei die Kosten für die Aufgabe des ersten Gepäckstücks auf Inlandsflügen auf 40 US-Dollar und die Kosten für die Aufgabe eines zweiten Gepäckstücks von 40 auf 45 US-Dollar stiegen. Bei online-Buchung können Passagiere neuerdings 5 USD beim ersten aufgegebenen Gepäckstock sparen. Die Kosten für aufgegebenes Gepäck auf Flügen nach Kanada und anderen internationalen Kurzstreckenflügen sind für das erste aufgegebene Gepäckstück von 30 auf 35 USD angehoben worden, für das zweite sind 45 USD zu berappen. Bei der Gepäckbuchung vor der Ankunft am Flughafen gibt es keine Ersparnis. Zum Zeitpunkt der Preiserhöhungen bewarb American Airlines erneut seine Co-Branding-Kreditkarten, um die neuen Gebühren ganz zu umgehen. Quelle: DOT / DMM