Offene Schranken an der Mautstation: Eine offene Schranke an der Mautstation ist keineswegs ein Grund zur Freude. Oft liegt das an einem Streik des Mautpersonals, technischen Defekten oder schlicht zu hohem Verkehrsaufkommen. Die Mautgebühr für die zurückgelegte Strecke wird jedoch trotzdem fällig. Wird diese nicht direkt an einer Servicestelle der Autobahngesellschaft („Punto Blu“) oder innerhalb von 15 Tagen per Überweisung an die für die Strecke zuständige Gesellschaft beglichen, droht eine Nachzahlungsaufforderung eines Inkassobüros – dabei handelt es sich oftmals um die Firma Nivi SpA aus Florenz. Die Maut-Strafe kostet in der Regel zwischen zehn und 130 Euro und kann noch bis zu zehn Jahre im Nachhinein eingefordert werden. Eine Mautbox schützt hier sicher vor Strafzahlungen, denn Fahrzeuge (mit entsprechend verknüpftem Kennzeichen) nutzen damit einfach die mit „Telepass“ gekennzeichnete Spur und die Gebühren werden automatisch von der hinterlegten Bezahlmethode beglichen.
Wenden an der Mautstation: An der Mautstation gibt es verschiedene Fahrspuren für unterschiedliche Bezahlmethoden. Fahrer sollten sich rechtzeitig richtig einordnen. Keinesfalls darf an der Mautstation der Rückwärtsgang eingelegt oder gewendet werden, um zur Spur für Barzahler zu gelangen. In diesem Fall werden Strafzahlungen ab 422 Euro sowie bis zu sechs Monate Fahrverbot fällig. Hat man sich aus Versehen für die falsche Spur entschieden, sollte man die Taste „Help“ bzw. "Richiesta di Interveniento" oder "Assistenza" drücken.
Zu schnell fahren: Für Pkw gelten innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außerorts 90 km/h und 110 km/h auf Schnellstraßen bzw. 130 km/h auf Autobahnen. Doch Vorsicht: Fahranfänger, die weniger als drei Jahre einen Führerschein besitzen, dürfen auch auf der Autobahn nur 100 km/h fahren. Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 22 Uhr und 7 Uhr werden außerdem mit einem höheren Bußgeld geahndet.
Alkohol am Steuer: Während für Fahranfänger sowie für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ein striktes Alkoholverbot gilt, wird es für alle anderen ab 0,5 Promille teuer. Bußgelder für Trunkenheit am Steuer beginnen ab 531 Euro und können schnell mehrere tausend Euro kosten sowie ein Fahrverbot oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen. Auch in dieser Angelegenheit können Bußgelder nachts zwischen 22 Uhr und 7 Uhr höher ausfallen und bei Unfällen verdoppeln sich die Geldstrafen.
Handy im Straßenverkehr: In Italien ist Telefonieren am Steuer keine gute Idee, denn ein Handy in der Hand wird streng bestraft. Wer erwischt wird, dem droht eine Strafe zwischen 250 Euro und 1.000 Euro. Wer bereits einen Eintrag wegen eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln hat, zahlt deutlich mehr. Es gibt keine Schranken, keine Erinnerungen. Wer nicht selbst aktiv zahlt, riskiert Mahngebühren: Ab Tag 4 fallen 10 Euro an, nach 60 Tagen bis zu 90 Euro, in letzter Konsequenz sogar 375 Euro. Diese Beträge können per Inkasso auch bis nach Deutschland verfolgt werden.
„Bußgelder aus dem europäischen Ausland können mittlerweile auch in Deutschland vollstreckt werden“, so Julian Schmelzer, CEO und Gründer des Mautboxenanbieters maut1.de. „Deshalb sollten Strafzettel z. B. aus Italien nicht ignoriert werden. Wer innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung bezahlt, kann 30 % sparen. Wer sich hingegen länger als 60 Tage Zeit lässt, dem droht die doppelte Strafe.“ Quelle: maut1.de / DMM