Junggesellenabschied im Zug hatte Folgen

In Madrid hat das 43. Gericht der Klage der spanischen Staatsbahn Renfe stattgegeben und elf Beklagte dazu verurteilt, dem Bahnunternehmen 7.676 EUR zu zahlen. Das ist exakt die Summe, die Renfe aufgrund seiner Pünktlichkeitsverpflichtung an 216 Fahrgäste als Entschädigung für die 23-minütige Verspätung eines AVE-Zugs Madrid-Malaga zu zahlen hatte.

AVE-Zug S102 der Renfe. Foto: wikipedia CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1527843

Am 06. Juli 2018 hatten die Angeklagten an Bord eines Hochgeschwindigkeitszugs von Madrid nach Málaga einen Junggesellenabschied gefeiert. Dabei kam es zu Störungen der Mitreisenden. Die Feierwütigen sangen und schrieen laut herum, schlugen gegen die Wandverkleidungen der Waggons und ignorierten die Aufforderungen der ZugbegleiterInnen, sich anständig zu verhalten.

Angesichts dieses Verhaltens forderte der Kontrolleur gemäß Artikel 90 der Eisenbahnverordnung, der ihn ermächtigt, Fahrgäste zu entfernen, die die Ordnung stören oder die Verkehrssicherheit gefährden, Renfe Security auf, die Gruppe zu entfernen.

Als der Zug am Bahnhof von Córdoba ankam und dort eine 15-minütige Pause einlegte, "nutzten die Angeklagten die Gelegenheit, um ihre private Party in der Cafeteria des Barwagens eskalieren zu lassen, so das Zugpersonal in der Verhandlung. Als die Gruppe des Zuges verwiesen wurde, weigerte sie sich, so dass der Zugchef die Guardia Civil um Hilfe rief. Die Beamten nahmen sich der Ruhestörer und Randalierer an und beförderten sie aus dem Fernzug. Die gesamte Aktion kostete etwa 23 Minuten.

In Spanien sind die Fernzüge zu nahezu 100 % auf die Minuten pünktlich Verspätungen gibt es, anders als n Deutschland, so gut wie nie. Weil die Partyteilnehmer ursächlich für die Verspätung des AVE-Zugs waren, sah der Vorsitzende Richter die zivilrechtliche Haftung der Beklagten als gegeben an und stellt Renfe von der Haftung frei, da sie "weder verpflichtet ist, Sicherheitspersonal einzustellen, noch die Cafeteria zum Nachteil anderer Fahrgäste schließen kann, noch zum Zeitpunkt des Kaufs einer Zugfahrkarte feststellen kann, ob die Fahrgäste beabsichtigen, eine Veranstaltung innerhalb eines Fernzugs abzuhalten.

In der Verhandlung bestätigte Renfe die Bescheinigung über die zurückgegebenen Fahrscheine zahlreicher Mitreisender (zwecks Ausgleichszahlung durch Renfe) und deren Betrag, der sich auf 7.676 Euro belief. Im dem Urteil wurde angesichts der gegenseitigen Abhängigkeit der Taten eine gesamtschuldnerische Verurteilung der elf Teilnehmer des Junggesellenabschieds festgestellt.

Vertreter von Renfe bekräftigten, auch in Zukunft mit Nachdruck gegen Verhaltensweisen von Fahrgästen vorzugehen, die die Reise stören mit Folgen für die übrigen Passagiere. Dazu zählen auch Zugverspätungen. Quelle Renfe / DMM