Kampf den Messerangreifern

In Deutschland gab und gibt es seit einigen Jahren immer wieder Messerangriffe, die z.T. auch tödlich geendet sind. Vor Übergriffen sind auch Geschäftsreisende nicht geschützt, insbesondere an Bahnhöfen, Zugängen zu U- und S-Bahnstationen etc..

 

Messerangriffe würden „weiterhin in hoher Zahl“ verübt, heißt es im Entwurf der Länder Bremen und Niedersachsen. Einem Gesetzesentwurf im Bundesrat zufolge soll künftig das Mitführen von Klingen in Einkaufszentren, an Bahnhöfen, Haltestellen und bei Großveranstaltungen verboten werden können. Die laufenden Messerangriffe, oft von bestimmen Personengruppen begangen (die man in Deutschland nicht benennen darf…), sind besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.

Die Verschärfung sieht vor, dass feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen – bislang sind maximal 12 cm erlaubt. Der Umgang mit Springmessern soll unabhängig von der Klingenlänge komplett verboten werden. Laut Saarbrücker Zeitung wird mit einer breiten Zustimmung im Bundesrat gerechnet. Quelle: Land Niedersachsen / DMM