Keine 3-G-Regel in den Fernzügen

Die Bundesregierung hatte im August bekannt gegeben, es müsse geprüft werden, ob die „3-G-Regel“ auch in den Fernzügen und Passagierflugzeugen gelten soll. Jetzt die Nachricht, die Nachweispflicht ist nicht umsetzbar.

In einer Mitteilung der Noch-Bundesregierung heißt es, die Einführung der 3-G-Regel in den Fernzügen der Deutschen Bahn sei ad acta gelegt. Wäre die Vorschrift gekommen, hätte nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete mit Nachweis die Züge oder auch Flugzeuge besteigen dürfen. Die geplante Auflage wäre weder rechtlich möglich noch praktikabel gewesen, insbesondere was den Kontrollaufwand betrifft. Das wäre in Deutschland insofern kompliziert als in vielen Industrienationen, z.B. den USA oder auch Japan, China usw. Passagiere ohnehin die Bahnsteige nur dann betreten können, wenn sie entsprechende Ticket- und Coronaschutznachweise vorzeigen. Quelle: Bundesregierung / DMM