Keine Erstattung nach Flughafen-Chaos

Lange Warteschlangen in den Flughafenterminals sind kein Grund für eine Erstattung, solange die Fluggesellschaft ihre Dienstleistung wie angekündigt erbringt.

In der Tat ist es so, dass man als (Geschäfts)Reisender von der Airline, bei der man seinen Flug gebucht hat nichts erwarten kann, wenn man in den zurzeit allgegenwärtigen Warteschlangen beim Check-in oder der Sicherheitskontrolle hängen geblieben ist und deswegen zu spät am Gate erscheint. Dann spricht man von „Eigenverantwortung“. Überdies ist es in solchen Fällen nicht immer möglich, Beweise vorzubringen. Heute, da viele Leute die Möglichkeit haben, schon tags zuvor elektronisch einzuchecken, wird es für diejenigen, die nach traditionellem Muster am Check-in Schalter ihre Bordingkarte abholen wollen bzw. noch gar nicht eingecheckt haben, problematisch. Und so haben Reisende, die sich nicht mit den neuen Medien beschäftigen wollen oder können, ab und zu das Nachsehen. Das ist für die Fluggesellschaften natürlich recht angenehm, wenn sie die Verantwortung komplett an ihre Passagiere abgeben können. Andererseits müsste es aber ebenso deren Interesses sein, dass genügend Schalter geöffnet sind und Reisende nicht mit unnötig langen Warteschlangen genervt werden.

Da bei Verpassen des Flugs aus „eigenem Verschulden“, wie es so schön heißt, kaum Aussicht auf Schadensersatz besteht, gilt als genereller Rat, frühzeitig am Flughafen einzutreffen. Das ist die einzige und beste Versicherung für Flugreisende. Manche Airlines raten inzwischen, je nach Flug drei bis vier Stunden vor Abflug am Airport zu sein. 

Hinzu kommt, dass nicht wenige Länder weiterhin an Covid-Auflagen bei der Einreise festhalten. Das zwingt die Fluggesellschaften dazu, die Reisedokumente genau zu überprüfen. Das nimmt Zeit in Anspruch. Zeit, welche gewonnen wird, indem möglichst alle sauber vorbereitet am Flughafen sind und die nötigen Dokumente bereithalten. Quelle: travelnews.ch / DMM