Seit Jahrzehnten fordert die Hotellerie die Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel. Bereits unter der Vorgängerregierung hatte die schwarz-rote Koalition mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zum 01. Januar 2020 die Möglichkeit einer papierlosen Anmeldung über einen digitalen Hotelschein geschaffen. Umgesetzt wird sie nun durch die Ampel-Koalition.
Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins nun nichts mehr entgegensteht, so IHA-Vorsitzender Otto Lindner. Für ausländische Gäste bleibt die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten.
Bisher mussten die Beherbergungsstätten die ausgefüllten Meldescheine vom Tag der Abreise der beherbergten Person an ein Jahr aufbewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten. Die sah die Regelung im Bundesmeldegesetz in § 30 Abs. 4 BMG so vor. Quelle: IHA / Dehoga / DMM