Im Koalitionsvertrag war vereinbart, die Steuerbefreiung bis 2035 zu verlängern. Doch aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die Umsetzung ungewiss und bei den Politik weiß man nie. Experten befürchten, dass der Wegfall der Steuerfreiheit die Elektromobilität in Deutschland wieder abbremsen könnte. Ab 01.01.2026 sollen neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge regulär besteuert werden, sofern die Bundesregierung die Befreiung nicht verlängert. Maßgeblich ist dann das zulässige Gesamtgewicht:
bis 2.000 kg: 5,63 € pro 200 kg
2.001 bis 3.000 kg 6,01 € pro 200 kg
3.001 bis 3.500 kg: 6,39 € pro 200 kg
Da die Kfz-Steuer für BEV vom Gewicht abhängt, werden vor allem schwere Premium- Elektroautos stärker belastet, also etwa der BMW iX, der Mercedes EQS, Q6 e-tron; ID.7. ID-Buzz u.a.m.
Deutlich günstiger bleiben kleinere Modelle wie der Volkswagen ID.3, BMW iX1/2 etc. Mobilitätsmanager, Freiberufler etc. sollten bei einer Anschaffung eines BEV nach dem 01. Januar 2026 besonders auf das Gewicht des Fahrzeugs achten, da leichtere Modelle auch künftig die geringsten Steuerkosten verursachen. Gleichzeitig lohnt es sich, die politische Entwicklung im Blick zu behalten, denn eine Verlängerung der Befreiung bis 2035 ist weiterhin möglich. Und nicht zuletzt gilt: Selbst wenn künftig Kfz-Steuer fällig wird, bleiben Elektroautos im Unterhalt i.d.R. erheblich günstiger als ihre Verbrenner-Pendants, vor allem dank niedriger Energie- und Wartungskosten.
Ganz übel: Läuft die Kfz-Steuerbefreiung am Ende des Jahres aus, würden vollelektrische Fahrzeuge sogar höher besteuert als Plug-in-Hybride – ein Widerspruch, den die Koalition dringend auflösen muss, um Verunsicherung und Kaufzurückhaltung zu vermeiden“, kritisiert VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Quelle: VDA / ADAC / DMM




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