Klage gegen den letzten Airberlin-Chef

Gegen den letzten Vorstandsvorsitzenden der untergegangenen Airberlin, Thomas Winkelmann, ist beim Berliner Landgericht eine Klage (Aktenzeichen 90 O 35/22) eingebracht worden. Dem Kläger Prof. Lucas Flöther geht es in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der untergegangenen Airberlin um eine Geschäftsleiterhaftung in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags.

 

Winkelmann, ein langjähriger Lufthanseat, hatte im Februar 2017 die Führung der Air Berlin Group übernommen. Damals kursierten Gerüchte, wonach es eine Annäherung der finanziell schwer angeschlagenen Billigairline an die Lufthansa geben könnte. Zum damaligen Zeitpunkt konnte die noch zweitgrößte Fluggesellschaft nur dank der Finanzspritzen von Großaktionär Etihad Airways weiter operieren. Die Scheichs verleibten sich auch gleich das Vielfliegerprogramm Airberlins ein.

Dich rasch merkten die Eigentümer in Abu Dhabi, dass Airberlin nichts anderes ist als ein Fass ohne Boden. Zunächst drehten sich der chronisch maroden Alitalia den Geldhahn ab und nach und nach auch allen anderen Töchtern, darunter im Sommer 2017 auch Air Berlin. Zwar gab es eine Patronatserklärung, an die sich Etihad aber nicht mehr gebunden fühlte. Dieses Dokument war auch die Grundlage dafür, dass das Luftfahrtbundesamt nicht eingeschritt, obwohl Air Berlin nicht mehr die Bedingungen für den Fortbestand von AOC und Betriebsgenehmigung erfüllen konnte. 

Insolvenzverwalter Lucas Flöther versuchte aufgrund dieses Schriftstücks den Golfcarrier für die Pleite der Air Berlin haftbar zu machen. Erfolglos. Der Gläubigerausschuss der Air Berlin geht mittlerweile davon aus, dass der Zeitpunkt der Insolvenz der Air Berlin nicht erst im Sommer 2017 eingetreten war, sondern schon wesentlich früher. Von daher beauftragte das Gremium Lucas Flöther, rechtliche Schritte gegen Thomas Winkelmann einzuleiten. Es wird vermutet, dass dieser auf die Finanzsituation viel zu spät reagiert habe.  
Es dürfte schwer sein, Winkelmann nachzuweisen, dass er in der Zeit, als er Chef von Airberlin war, pflichtwidrig gehandelt hat. Und sollte es zu einer Verurteilung kommen, tritt sehr wahrscheinlich die branchenübliche Haftpflichtversicherung ein, die Schäden beim Versagen von Leitungsorganen abdeckt. Quelle: Aviation Direct / DMM