Klage gegen die DB wegen Diskriminierung

Eine Frankfurter Rechtsanwältin vertritt vor Gericht die Interessen von queeren Menschen. Sie hat etwa die Deutsche Bahn verklagt. Der Grund: Beim Ticketkauf gibt es nur die Anrede "Herr" oder "Frau".

Die Anwältin verteidigt Menschen, die diskriminiert werden. So auch in einem aktuellen Fall. Die 36-Jährige zieht für eine Privatperson gegen die Deutsche Bahn vor Gericht. Dabei geht es um die fehlende dritte Geschlechtsoption beim Ticketkauf: "divers". Am 31. Mai 2022 wird der Fall in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt. 

Das Verfahren gegen die Deutsche Bahn läuft seit 2019. Grundlage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zur dritten Geschlechtsoption. Dort heißt es: "Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht sie dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, es aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt."

Laut Anwältin ist die Deutsche Bahn quasi Monopolist, wenn es um Nah- und Fernverkehr geht. Wenn es um PR geht, hisst sie gerne die Regenbogenflagge. Und es sei ja auch wünschenswert, dass Firmen da vorangehen. Gleichzeitig ist es so, dass die Deutsche Bahn die Rechte von Nicht-Binären, also Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, aktuell noch nicht annähernd respektiert, so die Juristin gegenüber der Hessenschau.

In dem Verfahren geht es darum, dass die Deutsche Bahn beim Ticketverkauf online und auch in der Vertragsabwicklung ausschließlich die Anrede "Herr" oder "Frau" als Option zulässt. Und das ignoriert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017, wonach es mehr als zwei Geschlechter gibt. Also, dass es Menschen gibt, die weder männlich noch weiblich sind und genauso geachtet werden müssen wie Männer und Frauen. Für diese Menschen bedeutet das, dass sie sich zwangsweise einem falschen Geschlecht zuordnen müssen, um Fahrkarten zu kaufen oder eine Bahncard zu erwerben. Und es gibt schon etliche Gerichte, die sagen: Das ist Diskriminierung.

In jedem einzelnen Fall schreibt die Kanzlei, in der die Anwältin tätig ist, vor einer möglichen Klage Firmen an, so auch die Deutsche Bahn, zeigt auf, wie die rechtliche Situation aussieht, und bietet Gespräche an. Und das sei auch von Erfolg gekrönt. Es gebe sehr viele Unternehmen, die sich das Expertenwissen abholen. Und die Juristin denkt auch, dass es in vielen Bereichen des Antidiskriminierungsrechts um Lernprozesse geht. „Die Deutsche Bahn wehrt sich zwar noch dagegen, aber es wird kein Weg daran vorbeiführen, dass sie entweder darauf verzichtet, Geschlecht als Kategorie zu verwenden - also man könnte sagen: Wir erfassen nur Vorname und Nachname. Oder es muss noch mindestens eine dritte Kategorie eingeführt werden für die Anrede. Es ist sehr eindeutig, dass es diesen Anspruch auf korrekte Anrede gibt.“

Als Hürden sieht die Rechtsanwältin den Gerichten erst mal klarzumachen, wo das Problem liegt. Als jemand, der immer richtig adressiert wird mit Herr oder Frau, kann man sich nur schwer vorstellen, was das bedeutet, immer wieder geschlechtlich falsch angesprochen zu werden. Zudem sei auch das Finanzielle eine große Hürde. Die Menschen, die Diskriminierung erfahren, gehen da erst einmal ein hohes finanzielles Risiko ein. Man muss mit Gerichtskosten rechnen, mit Anwaltskosten. Und es gibt eine ganz große Hürde im Gesetz selbst, nämlich dass man Diskriminierung innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie stattgefunden hat, rechtlich angreifen muss. Quelle: Hessenschau / DMM