Klage gegen Ex-Air Berlin CEO abgewiesen

Air Berlins letzter Vorstandsvorsitzender Thomas Winkelmann muss nicht hinter Gitter. Das Landgericht Berlin hat eine Klage gegen ihn abgewiesen. Der Ex-CEO war von einem Berliner Rechtsanwalt und dessen Firma „Air Deal“ wegen Insolvenzverschleppung verklagt worden. Der Jurist wollte so Schadenersatzansprüche von insgesamt sieben früheren Air-Berlin-Kunden durchsetzten, die wegen der Zahlungsunfähigkeit der einst zweitgrößten Fluggesellschaft Deutschands die bereits bezahlten Flüge nicht mehr antreten konnten.

Bekanntermaßen war Air Berlin im August 2017 Pleite gegangen, nachdem Mehrheitsaktionär Etihad den Geldhahn zugedreht hatte. Seinerzeit verloren Tausende Mitarbeiter ihren Job. Und etwa 1 Mio. Kunden, darunter viele Firmen und Geschäftsreisende, blieben auf bereits gekauften Flugtickets sitzen. Ihre Forderungen sind nun Teil des laufenden Insolvenzverfahrens. Die Aussichten, Geld zurückzubekommen, sind für die zahlreichen Kleingläubiger allerdings äußert gering.

Auch deshalb war Winkelmann in den Fokus gerückt. Der klagende Jurist wirft dem früheren Airline-Chef vor, die Insolvenz zu spät angemeldet zu haben – und so viele Tausend Ticketkäufer vorsätzlich geschädigt zu haben. Vom Tisch ist dieser Vorwurf auch durch die abgewiesene Klage des Landgerichts nicht, weil die dortigen Juristen nicht in der Sache entschieden haben. Stattdessen zweifelt das Landgericht das Geschäftsmodell der Firma „Air Deal“ an. Hintergrund ist das Konstrukt, das der Jurist für seine Sammelklage gewählt hat: Die sieben früheren Air-Berlin-Kunden hatten vor Klageeinreichung ihre Ansprüche an die  Firma „Air Deal“ abgetreten. Der Anwalt befinde sich nach Ansicht des Landgerichts dadurch in einem Interessenkonflikt: Ziel der klagenden Firma sei es einerseits, möglichst hohe Zahlungen zu erstreiten, andererseits aber die früheren Air-Berlin-Kunden nur anteilig zu befrieden. MDer Anwalt verstoße damit gegen das sogenannte Rechtsdienstleistungsgesetz. „Das Modell der Klägerin („Air Deal“, d. Red.) laufe auf eine Umgehung der Schranken des anwaltlichen Berufsrechts hinaus“, teilte eine Sprecherin des Landgerichts gegenüber der Berliner Morgenpost mit.

Der Jurist sieht die Sache ganz anders. Andere Sammelklagen – etwa gegen den Volkswagen Konzern in Sachen Dieselskandal – seien ähnlich organisiert, so der Jurist. Er hält die Argumentation gegen sein Geschäftsmodell für völlig abwegig. Vor dem Berliner Kammergericht habe er gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt. Der Anwalt vertritt nach eigenen Angaben rund 1.000 frühere Air-Berlin-Kunden mit Forderungsansprüchen im niedrigen siebenstelligen Bereich.

Das Insolvenzverfahren von Air Berlin könnte unterdessen noch viele Jahren andauern. Die Hoffnungen der zahlreichen Gläubiger ruhen vor allem auf einer Klage, die Insolvenzverwalter Lucas Flöther gegen den früheren Anteilseigner vor Air Berlin, Etihad, eingereicht hat. Hintergrund ist der sogenannte Comfort Letter aus dem April 2017. Darin hatte der damalige Etihad-Chef James Hogan zugesichert, Air Berlin weitere 18 Monate lang finanziell zu unterstützen. Im August 2017 zog Etihad das Versprechen dann zurück, Air Berlin musste Insolvenz anmelden. Flöther fordert nun Schadenersatz in Höhe von bis zu 2 Mrd. Euro von Etihad. Die arabische Airline äußert sich offiziell nicht zu dem Verfahren. Etihad hat nach Informationen der Berliner Morgenpost aber eine Klageerwiderung formuliert. Nun warten beide Seiten auf weitere Schritte des Landgerichts Berlin. Quelle: Berliner Morgenpost / DMM