Wegen der rutschigen Fliesen Im Hotelzimmer seien die Betten bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen. Daher sei ein harmonischer Intimverkehr nahezu völlig unmöglich gewesen, so der Kläger. Selbst schuld, meinte das Amtsgericht Mönchengladbach. Ihm seien mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Quelle: AG Mönchengladbach / DMM