Klagen gegen Autobauer und Mineralölkonzern

Nach dem Erfolg gegen den unzureichenden Klimaschutz des Bundes vor dem Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2021 fordert die Deutsche Umwelthilfe die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen.

Danach sollen die Länder Maßnahmen wie den Ausbau der Windkraft, eine beschleunigte Verkehrswende und mehr Effizienz in Gebäuden gesetzlich festschreiben. Und unmittelbar vor dem Start der IAA Mobility in München kündigen die Umweltorganisationen FUH zusammen mit Greenpeace ) Klagen gegen die deutsche Autoindustrie und gegen Mineralölkonzerne an. Die Unternehmen sollen dazu gezwungen werden, keine klimaschädlichen Autos und keinen Treibstoff (Benzin, Diesel) mehr zu verkaufen. Die in Vorbereitung befindlichen Klagen richten sich gegen BMW, Daimler und Volkswagen sowie den Öl- und Erdgasproduzenten Wintershall DEA.  Die Kläger verweisen dabei auf das „wegweisende Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts“.

Die Autobauer sollen mit den Klagen aufgefordert werden, nach 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr auf den Markt zu bringen. Der Mineralöl- und Gaskonzern wiederum soll schon ab 2026 keine fossilen Brennstoffe mehr neu erschließen dürfen. Quelle: DUH / Greenpeace / DMM