Klageschrift gegen VW steht

Zufall oder nicht, nur wenige Tage vor dem Start der ersten großen Automesse, der NAIAS in Detroit, wurde die erwartete Klage des US-Justizministeriums und der amerikanischen Umweltbehörde EPA gegen den Volkswagenkonzern bekannt. Verhandelt wird bezeichnenderweise am Federal Court der Autometropole Detroit. Die Klage richtete sich gegen VW, Audi und Porsche.

„Volkswagen could be hit with $18 billion in fines after the EPA and Justice Department sued the German auto maker over its emission cheating software“, heißt es in den amerikanischen Medien am Montag, 04. Januar 2016. In der Zivilklage, die den Wolfsburger Autokonzern 18 Mrd. US Dollar und mehr kosten kann, wird dem Autobauer die Verletzung des Umweltschutzgesetzes "Clean Air Act" vorgworfen. Verhandelt wird pikanterweise am Gericht in der Autostadt Detroit (Detroit federal court).

EPA will durchsetzen, dass jedes der etwa ½ Mio. VW-und Audi-Dieselfahrzeuge mit einer Strafe von je $ 37.500 belegt wird plus nochmal je 3.750 Dollar für Bauteile, die den Abgasbetrug ermöglicht haben, geht aus der Klageschrift hervor, die DMM vorliegt. Insgesamt kommen so ca. 18 Mrd. US-Dollar zusammen.

Ausreichen wird diese Summe wohl nicht; denn nicht nur in den Vereinigten Staaten laufen bereits Sammelklagen gegen den Autobauer. Der hat jedem US-anerikanischen Kunden, der eines der betroffenen Dieselfahrzeuge sein Eigen nennt, schon mal ein Goodie in Höhe von 1.000 Dollar versprochen.

Wie DMM mehrfach berichtete, hatten die Wolfsburger den Betrug im September 2015 zugegeben. Es wurden zahlreiche personelle Konsequenzen gezogen, u.a. mit der Absetzung von Konzernchef Martin Winterkorn, der aber nach wie vor ein Millionensalär erhalten soll) und von Audi-Technikvorstand Ulrich Hackenberg. Ob und was beide von den Manipulationen gewusst haben, müssen Gerichte noch klären.

Den Volkswagenkonzern hat das Thema Dieselgate viele Kunden in den USA aber auch in Europa gekostet. Und für den Dieselmotor ist der Vorfall das Mutmaßliche Aus jenseits des Großen Teichs, aber auch in Japan oder China, wo der Anteil der Dieselfahrzeuge ohnehin bei 1 bis 3 % dümpelte. In Deutschland aber wird an der Selbstzündertechnologie festgehalten. Zwar soll Volkswagen mit US-Umweltbehörden und denen von Kalifornien gesprochen haben, aber laut EPA soll es bis heute zu keiner Verständigung beider Seiten gekommen sein. Daher jetzt die Einreichung der Klage, deren Ziel es ist, VW zu mehr Gesundheitsschutz der US-amerikanischen Bürger zu zwingen. Quelle: DMM