Kommen Airberlin-Passagiere noch an ihr Geld?

Der Insolvenzverwalter der ehemaligen Airberlin, Prof. Lucas Flöther, hat den einstigen Hauptaktionär Etihad Airways beim Landgericht Berlin auf Schadenersatz verklagt. Flöther fordert zunächst ½ Mrd. Euro sowie die Feststellung, dass der Carrier aus Abu Dhabi zu weiterem Schadenersatz verpflichtet sei.

Sollte Etihad, das selbst mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat, zur Zahlungs verdonnert werden, haben die ca. 1,.3 Mio. Passagiere, darunter zig Tausende Geschäftsreisende, die Tickets noch erworben hatten aber nicht mehr fliegen konnten, Chancen, wenigstens einen Teil ihrer Ausgaben zurück zu bekommen.

Der Großaktionäre von der arabischen Halbinsel hatte im August 2017 überraschend seine Zahlungen an die damalige deutsche Nr. Zwei eingestellt und die Fluggesellschaft damit in die Zahlungsunfähigkeit getrieben. Ende Oktober stellte Airberlin dann ihren Betrieb zwangsweise ein, obwohl sie von der Bundesregierung noch 150 Mio. aus Steuermitteln zugeschanzt bekommen hatte, die bis heute nicht zurück bezahlt sind.

Flöther beruft sich auf den „Comfort Letter“ (eine Patronatserklärung) von Etihad aus dem April 2017. Darin ist festgeschrieben, dass der Golfcarrier dem deutschen Anhängsel für die kommenden 18 Monate die notwendige finanzielle Unterstützung zukommen lassen wird. Dennoch stellten die Araber wenig später die Zahlungen ein. Airberlin war nicht nur 2017, sondern auch in den Jahren zuvor nie in der Lage, mit eigenen Mitteln den Betrieb aufrecht zu erhalten. Die Fluglinie war immer auch Zuschüsse der Araber angewiesen. Nun soll Etihad sämtliche berechtigte Forderungen der Gläubiger ausgleichen. Die zuständige Kammer des Landgerichts Berlin setzte den Streitwert auf bis zu 2 Mrd. Euro fest. Gut 1,3 Mio. Gläubiger, die meisten davon Passagiere, haben noch Forderungen an Airberlin.

Die Klage lässt die Golfairline nicht auf sich sitzen und kündigt Widerstand an. „Wir sind der Auffassung, dass die Klage unbegründet ist und werden uns energisch dagegen verteidigen", betonte eine Unternehmenssprecherin. Quelle: Landgericht Berlin / DMM