Kommerzielle JU 52-Flüge verboten

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZI) hat ein Flugverbot für die beiden in Dübendorf nahe Zürich stationierten Ju-52 der Ju-Air ausgesprochen, nachdem am 4. August 2018 am Piz Segnas eine Ju-Air mit 20 Menschen an Bord abgestürzt war. Wobei es keine Überlebenden gab.

Das Bundesamt entzog dem Verein mit seinen historischen Maschinen die Genehmigung für alle kommerziellen Passagierflüge. Indes kann die Ju-Air weiterhin Passagierflüge für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen anbieten. Damit soll der Weiterbetrieb auch größerer historischer Flugzeuge ermöglicht werden, teilt das BAZI mit.

Vorerst müssen die zwei in Dübendorf stationierten Oldtimer des Typs Junkers Ju-52 aber am Boden bleiben. Diverse vom BAZL geforderte Maßnahmen seien noch nicht vollständig definiert und umgesetzt. Für den kommerziellen Weiterbetrieb mit Passagieren erfüllen die Oldtimer aber die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Dies ergaben Erkenntnisse aus der Untersuchung des Absturzes vom 04. August 2018. Quelle: BAZI / DMM