Konkurrenz fürchtet bundesweites Ladenetz

Bis 2023 sollen 1.100 vom Bund finanzierte Schnellladestandorte mit regulierten Abgabepreisen für Strom entstehen. Anfang September 2021 hatte der damalige CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verkündet, der Bund wolle mit Milliarden Euro Steuergeldern 10.000 Schnellladepunkte aufbauen, an denen FahrerInnen von Elektroutos garantiert über acht Jahre Strom für 44 Cent pro kWh „tanken“ können. Dieses sogenannte Deutschlandnetz soll dreimal so groß werden wie das Netz, das bisher größtenteils privatwirtschaftlich aufgebaut worden ist.

Für das Programm des Deutschlandnetz sind im Bundeshaushalt 2 Mrd. Euro eingeplant. Sein Nachfolger Volker Wissing (FDP) will es fortführen, gegen den Widerstand von Allego, drittgrößter Betreiber von Ladesäulen oder des Vereins Inspire, dessen Mitglieder große Ladesäulenbetreiber wie Fastned, Ionity und Ewe Go sind. Die Gegner haben Beschwerde bei der Generaldirektion Wettbewerb (DG Competition) der EU-Kommission eingelegt. Deren Begründung: Der Bund verstoße mit dem Ladenetz gegen europäisches Recht. Das Deutschlandnetz sei eine Beihilfe, also eine staatliche Subvention, zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.

Beim Deutschlandnetz bezahlt der Bund den teilnehmenden Unternehmen die Errichtung der Ladeparks, zudem übernimmt er die Betriebskosten für acht Jahre, danach müssen die Unternehmen den Betrieb selbst finanzieren. Für die Subvention verlangt der Bund das Recht, eine Preisobergrenze festzulegen, also besagte 44 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung hätte das Deutschlandnetz als Beihilfe bei der EU-Kommission anmelden müssen, sagen die Beschwerdeführer. Das habe die Regierung aber nicht getan. Hätte es eine solche Anmeldung gegeben, dann müsste die Kommission dazu einen Beschluss veröffentlichen, diesen gibt es nicht.

Die Ladesäulenbetreiber stören sich vor allem an der geplanten Preisobergrenze für Strom. Allego-Deutschlandchef Ulf Schulte sagte: „Das ist Planwirtschaft statt Marktwirtschaft.“ Ionity und Konsorten aber kassieren heute schon nahezu das Doppelte. Sie befürchten, dass die E-Auto-Fahrer vermutlich den günstigeren Standort wählen und nicht Ladesäulen mit vollkommen überteuerten Strompreisen . 

Laut einer BDEW-Analyse stehen in bereits 28 % der geplanten Standorte des Deutschlandnetzes privatwirtschaftlich errichtete Ultraschnelllader, sogenannte HPC-Ladesäulen mit einer Leistung ab 150 Kilowatt (kW). In weiteren 29 % sind Schnellladesäulen bis 150 kW vorhanden.

Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) heißt es, der privatwirtschaftliche Aufbau von Schnellladestationen leiste einen wichtigen, aber „alleine nicht ausreichenden Beitrag für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur“. Und die geplante Preisobergrenze sei „in der Lage, auch zukünftige Marktentwicklungen abzubilden“. 

Sollte die EU-Kommission das Ladenetz für beihilferechtswidrig halten, kann sie von der Bundesregierung fordern, das Projekt zu stoppen oder es mit einem anderen Design auszuschreiben. Schon gewährte Subventionen müssten zurückgefordert werden. Quelle: Handelsblatt / Bundesverkehrsministerium / DMM