Kopfschütteln zur erhöhten Luftverkehrsteuer

Den Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch, 16. Oktober 2019, die deutsche Luftverkehrsteuer zu erhöhen hält Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) für absolut fehl am Platz. Genau so denkt auch der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW).

„Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer im erneuten nationalen Alleingang verschärft massiv die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen. Mit einer solchen gesetzlichen Schwächung der Investitionskraft unserer Unternehmen schlägt die Bundesregierung einen völlig falschen Weg ein. Statt Fortschritte beim Klimaschutz im Luftverkehr zu erzielen, werden nunmehr Wege für klimaschützende Investitionen in moderne emissionsärmere Flugzeugflotten und in Kraftstoffe auf Basis von erneuerbaren Energien verbaut.“

Wie sehr dieses Gesetzesvorhaben gegen Klimaschutzstrategien für den Luftverkehr verstößt, zeige die Tatsache, dass die Steuer überproportional auf den Flügen zu europäischen Zielen erhöht werden soll, also da, wo der europäische und inländische Luftverkehr ja bereits vollumfänglich in den Emissionshandel einbezogen sind. Im Übrigen verstoße die Bundesregierung mit dem Vorhaben gegen das klar formulierte Ziel des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD zur „Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten.“

Der BDL erinnert daran, dass die deutsche Luftverkehrswirtschaft vor dem Hintergrund der weltweit steigenden Nachfrage nach Luftverkehr ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen hat, um den Luftverkehr besser in Einklang mit Klimaschutz zu bringen. Da der allergrößte Teil des Luftverkehrs internationaler Verkehr ist, setze die Branche nicht auf nationale Sonderwege, sondern auf Innovationen und Investitionen sowie auf international abgestimmte Instrumente zu einer wirksamen CO2-Bepreisung: 

  • Dabei sind die wichtigsten Hebel, um Luftverkehr besser mit dem Klimaschutz in Einklang zu bringen, Investitionen in technische Innovationen – in moderne effiziente Flugzeugflotten und in den Ersatz von fossilem Kerosin durch regenerative Treibstoffe.
  • Darüber hinaus unterstützt der BDL eine weitere Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Dies werde aber nicht durch Steuererhöhungen beim Luftverkehr erreicht, sondern durch eine Verkürzung der Bahnreisezeiten, die Anbindung von Flughäfen an das Fernverkehrsnetz der Bahn und durch verbesserte intermodale Angebote der Bahn beim Transport des Reisegepäcks.
  • Des Weiteren unterstützt die Branche wirksame Instrumente der CO2-Bepreisung. Für den innerdeutschen und den innereuropäischen Luftverkehr ist das die Einbeziehung in den Europäischen Emissionshandel. Dadurch sei ein Pfad für die Reduzierung von CO2-Emissionen festgelegt. Für den internationalen Verkehr gibt es ab 2020 mit CORSIA ein Instrument zur CO2-Bepreisung, das erst vor wenigen Tagen erneut auf UN-Ebene mit breiter Mehrheit unterstützt wurde.  

Noch vor wenigen Wochen haben sich Bund, Länder, Gewerkschaften und Luftfahrt auf der 1. Nationalen Luftfahrtkonferenz darauf verständigt, dass es nun eine Roadmap mit einem klar skizzierten Pfad für die Markteinführung strombasierter Kraftstoffe braucht. Hierfür hatte die Luftverkehrswirtschaft vorgeschlagen, das Aufkommen aus der bisherigen Luftverkehrsteuer dafür zu nutzen, dass alternative Kraftstoffe zu wettbewerbsneutralen Preisen in den Markt gebracht werden, um mittel- bis langfristig das CO2-neutrale Fliegen zu ermöglichen. Mit dem Kabinettsbeschluss geschieht nun aber das Gegenteil, es wird den Unternehmen erschwert, weitere Fortschritte beim Thema alternative Kraftstoffe zu machen. Der BDL appelliert an die Koalition, den völlig falschen Weg der Luftverkehrsteuer zu korrigieren und stattdessen Entscheidungen für wirksamen Klimaschutz im Luftverkehr zu treffen. 

Stellungnahme des BTW. „Zielgerichtet in Innovation und Forschung investieren, statt willkürlich erhöhen - das muss aus Sicht des BTW die Lösung beim Thema Luftverkehrsteuer sein“, mit diesen Worten kommentiert der Generalsekretär des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), Michael Rabe, die zuletzt sogar noch einmal verschärfte Erhöhung der Luftverkehrsteuer, die am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. 

„Selbst wenn man wie geplant 500 Mio. Euro in die Reduzierung der Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr steckt, bleiben aus dem bisherigen Aufkommen der Luftverkehrsteuer 700 Mio. Euro, die man schon jetzt in die Erforschung und Weiterentwicklung des nachhaltigeren Fliegens investieren könnte - und das jährlich und ganz ohne Erhöhung der Steuer. Dies könnte ein echtes Programm zur Stärkung des Klimaschutzes sein, ohne den Wettbewerb zulasten der deutschen Luftverkehrs- und Tourismuswirtschaft weiter zu verzerren.“ Die wirksamsten Hebel für mehr Klimaschutz im Luftverkehr sind der Ersatz von älteren Flugzeugen durch neue energieeffiziente Modelle sowie Investitionen in den Ersatz des fossilen Kraftstoffs durch alternative Kraftstoffe auf Basis von erneuerbaren Energien. Beides erfordert erhebliche Investitionen, die den Unternehmen durch die Luftverkehrsteuer entzogen wird. 

Bereits jetzt fließen jedes Jahr 1,2 Mrd. Euro Luftverkehrsteuer in die Steuerkassen. Die Steuer ist höher als in fast jedem anderen europäischen Land, viele Länder erheben sogar überhaupt keine Luftverkehrsabgaben. Rabe: „Schon auf ihrem jetzigen Niveau ist die Luftverkehrsteuer eine nationale Insellösung, die zu massiven Nachteilen des deutschen Luftverkehrs im internationalen Wettbewerb und zur Passagierabwanderung ins Ausland führt. Eine deutliche Anhebung wird diese Effekte weiter verschärfen. Klimapolitische Effekte hat die Luftverkehrsteuer in ihrer aktuellen Ausrichtung hingegen so gut wie keine, daran wird das Anheben der Sätze nichts ändern. Wenn es der Politik wirklich um den Klimaschutz geht, wäre die konsequente Lösung, die generierten Einnahmen in Forschung und Innovation rund um das Thema CO2-neutrales Fliegen zu investieren, statt sie wie bisher in die allgemeine Steuerkasse fließen zu lassen.“ Quelle: BDL / BTW / DMM