Kumulationsverbot bei E-Fahrzeugen kippt

Das Kumulationsverbot bei der Förderung von Elektrofahrzeugen soll aufgrund massiver Kritik, u. a. des BDL, gekippt werden. Eine Doppelförderung soll bald wieder möglich sein.

Jedoch legt das Bundeswirtschaftsministerium der Doppelförderung noch einige Steine in den Weg, weiß der Bundesverband der Leasingunternehmen. So sollen öffentliche Förderprogramme neben dem Umweltbonus nur dann zugelassen werden, wenn eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen wurde. In der Konsequenz müsste jedes Bundesministerium und jedes Bundesland, das Förderprogramme für den Kauf von Elektroautos anbietet, eine Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium abschließen. Auch sind zahlreiche Details zur Beantragung des Umweltbonus in Hinblick auf die Zulassung noch unklar.

"Wir begrüßen die Entscheidung, eine Doppelförderung im Grundsatz wieder zuzulassen. Die Auflage einer Verwaltungsvereinbarung würde jedoch für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgen und dazu führen, dass die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges erst einmal auf Eis gelegt wird", kritisiert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL. "Damit Unternehmen in der aktuellen Situation in die umweltfreundliche Erneuerung ihrer Flotten investieren, brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen". Davon könne jedoch bei der Regelung, die aktuell im Gespräch ist, nicht die Rede sein. Quelle: BDL / DMM