Aktuell laufen die Erprobungen im regulären Straßenbetrieb auf Hochtouren. Das Level 3 beschreibt das hochautomatisierte Fahren, bei dem das Auto unter bestimmten Einschränkungen selbstständig fahren kann, ohne dass ein menschlicher Eingriff erforderlich ist. Das erlaubt dem Fahrer, sich kurzzeitig anderen Dingen zuzuwenden, z.B. die Teilnahme an einer Videokonferenz. Er oder Sie muss aber in der Lage sein, bei einem Problem umgehend das Steuer zu übernehmen. Gemäß dem neuen § 1a StVG ist das hochautomatisierte Fahren zulässig, solange „die Funktion bestimmungsgemäß verwendet wird”. Diese Bestimmungen werden vom Fahrzeughersteller vorgegeben.
Ist ein Unfall auf ein Versagen des hochautomatisierten Systems zurückzuführen, steht in der Regel der Fahrzeughersteller in der Verantwortung. Andernfalls haftet der Fahrzeugführer. Um die Schuldfrage leichter zu klären, zeichnet das Fahrzeugsystem genau auf, wann das Fahrzeug vom Fahrer gesteuert wird und wann die hochautomatisierte Fahrfunktion aktiviert ist. Bis jetzt ist der Einsatz von Level 3 nur auf Autobahnen und auch nur bis Tempo 60 km/h erlaubt. Bei Level 3-Modellen – bis jetzt gibt es das nur bei den beiden Mercedes-Modellen S-Klasse und EQS – sind wesentliche Komponenten wie Bremsen oder Lenkungsfeatures doppelt vorhanden.
Im neuen BMW 5er soll es bis auf Weiteres nur Level 2+ geben. Der Wagen kann damit automatisch Überholvorgänge starten, nachdem der Fahrer in den Rückspiegel geblickt hat und sich von hinten kein anderes Fahrzeug nähert. Quelle: BMW / DMM