Linke Spur in Autobahnbaustellen ist für fast alle Pkw tabu

Von Generation zu Generation wachsen Automobile in der Länge und Breite. Dabei wissen die Entwickler um den knappen Verkehrsraum vor allem in Europa. Rund 70 % aller neu zugelassenen Automobile weisen inzwischen eine Fahrzeugbreite von mehr als zwei Metern auf, wie der ADAC feststellte. Hunderttausende, vielleicht sogar mehrere Mio. als Geschäftswagen genutzte Fahrzeuge können ihrem Nutzer oder Halter richtig Ärger bringen, sollte es z.B. in einer Autobahnbaustelle zu einer Beschädigung bzw. Unfall kommen.

Für die meisten Pkw in Deutschland, für SUV und Transporter sowieso, ist die linke Spur in Autobahnbaustellen tabu. Skizze: Goslar Institut

Mit Fahrzeugen, die inclusive Spiegel breiter als 2,00 m sind, ist es offiziell verboten, z.B. die verengten linken Spuren von Autobahnbaustellen zu nutzen. Doch das wissen viele Autofahrer offenbar nicht oder sie ignorieren die vorgegebene Maximalbreite und riskieren lieber ein Bußgeld von 20 Euro. Diese Fahrer übersehen allerdings, dass bei einem Unfall der Kasko-Schutz ihrer Versicherung durch die Überbreite des Autos eingeschränkt werden kann. Zudem droht ihnen wegen Mitschuld, dass die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ihren Schadenersatz einschränkt.

Nach Angaben des ADAC waren Autos der Kompaktklasse, wie etwa der VW Golf, im Jahr 1978 im Mittel nur knapp 1,6 m breit. Seitdem wuchsen die Ausmaße von Fahrzeugen dieser Klasse auf knapp 1,8 m an. Rechnet man noch die Außenspiegel hinzu – und nur so ergibt sich das tatsächliche Außenmaß eines Autos – dann kommt schnell eine Breite von mehr als zwei Metern zusammen. Gar nicht zu reden von Fahrzeugen der oberen Mittelklasse, der Oberklasse oder von SUV und Transportern. Für diese Fahrzeugsegmente sollte die Überholspur in Autobahnbaustellen wegen Überbreite tabu sein.

Dabei dürfte das vergleichsweise harmlose Bußgeld von 20 Euro, das im Falle von Zuwiderhandlungen droht, am wenigsten abschrecken. Doch ebenso wenig, wie viele Autofahrer um die tatsächlichen Ausmaße ihres Fahrzeugs sowie die zulässigen Fahrzeugbreiten auf bestimmten Straßenabschnitten wissen, kennen auch viele nicht die Konsequenzen, mit denen sie rechnen müssen, wenn sie verbotswidrig die höchstzulässige Fahrzeugbreite außer Acht lassen. Und das kann deutlich mehr ins Geld gehen als die gebührenpflichtige Verwarnung.

Denn wenn der Fahrer eines zu breiten Pkw zum Beteiligten an einem Unfall wird, kann es ihm passieren, dass seine Versicherung den Kasko-Schutz einschränkt oder sogar ablehnt. Allein dadurch können im ungünstigsten Fall spürbare Kosten entstehen. Richtig dumm läuft es für den Fahrer eines Autos auch, wenn ihm die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners wegen einer Mitschuld aufgrund des zu breiten Fahrzeugs den Schadenersatz mindert.

Deshalb raten Experten Autofahrern dazu, sich genau über die Breite des eigenen Fahrzeugs zu informieren. Dazu reicht demnach nicht der einfache Blick in die Fahrzeugpapiere. Denn darin ist in der Regel lediglich die Karosseriebreite ohne Außenspiegel aufgeführt. Diese Rückspiegel zählen aber nun mal mit zur tatsächlichen Fahrzeugbreite. Vor dem Hintergrund kann es im Zweifel sogar sinnvoll sein, selbst nachzumessen, empfehlen die Fachleute. Denn Unkenntnis schützt im Schadensfall nicht vor finanziellen Einbußen. Quelle: Golslar Institut / DMM