Luftfahrtverbände beklagen Haltung der EU zur Gutscheinlösung

Die von der EU definierten Vorgaben zur Gutscheinlösung sind als Empfehlungen nicht verbindlich und könnten für Wettbewerbsverzerrungen sorgen, klagen die wichtigsten Luftfahrtverbände und werfen der EU Führungsschwäche vor.

Die EU-Kommission empfiehlt, dass Gutscheine für Reisen, die wegen der Corona-Pandemie  abgesagt werden mussten, mindestens ein Jahr lang gültig sind. Demnach sollen Airlines und Reiseanbieter in ihren Gutscheinen den Kunden die gleichen Flug- und Reisebedingungen gewähren wie in der ursprünglichen Buchung. Wer seinen Gutschein letztlich doch nicht nutzen wolle, soll das Recht auf vollständige Rückzahlung haben - bis zu zwölf Monate nach Ausstellung des Gutscheins. Die Mitgliedsstaaten sollen aufgefordert werden, solche Gutscheine zu garantieren. Das soll Kunden ermutigen, nicht auf einer Rückzahlung zu bestehen.

Diese Ansage wird die Probleme der Airlines nicht beheben, sondern diese möglicherweise noch verschlimmern, schreiben die Verbände Airlines for Europe (A4E), International Air Transport Association (IATA), Airlines International Representation in Europe (AIRE) und European Regions Airline Association (ERA) in einem gemeinsamen Statement. Darin heißt es: „Die EU-Empfehlung ist enttäuschend und verwirrend, weil die Empfehlungen nicht bindend sind, jedoch Erwartungen hinsichtlich der Bestimmungen der Gutscheine wecken. Einige Airlines können den von der EU formulierten Bedingungen möglicherweise besser entgegenkommen als andere. Darüber hinaus können die Empfehlungen in den verschiedenen EU-Märkten unterschiedlich ausgelegt werden, was Marktverzerrungen begünstigt. Ebenso bleiben Passagiere verunsichert darüber, was sie nun konkret von den Gutscheinprogrammen erwarten dürfen, zumal diese von Land zu Land verschieden sein werden.“

Ferner ärgern sich die Verbände darüber, dass der Antrag der Airlines, das Passagierrechtsgesetz EU261 notfallmäßig auszusetzen, damit Rückzahlungen später erfolgen können, von der EU ignoriert. Laut den Verbänden hätten sich die Rückvergütungen an Passagiere mit Stand 02. Mai 2020 allein be europäischen Fluggesellschaften auf rund 9,2 Mrd.  Euro summiert, weltweit sollen es um die 35 Mrd. Euro sein. Ihre Forderung nach Aussetzung der Fluggastrechte begründen die Verbände mit dem Verweis darauf, dass in der Fluggastrechteverordnung keine Silbe darüber zu finden ist, wie bei Massen-Flugannulierungen mit Rückzahlungen zu verfahren ist. Deshalb hätten die Airlines bereits seit März die Flugpassagierrechtsregulierung zumindest temporär per Notrecht abändern wollen. Quelle: IATA / A4E / DMM