Das Insolvenzverfahren für die ESA Luftsicherheit & Service GmbH wurde am 28. Januar 2025 (Aktenzeichen: 3614 IN 298/25) eröffnet, während das Insolvenzverfahren für die ESA Security Aviation GmbH & Co. KG am 27. Januar 2025 (Aktenzeichen: 3614 IN 464/25) eingeleitet wurde. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde erneut, wie bereits bei der ESA Luftsicherheit GmbH, ein Berliner Rechtsanwalt bestellt.
Die von der Insolvenz betroffenen Unternehmen der ESA Unternehmensgruppe hatten oder haben noch Aufträge zur Durchführung von Sicherheitskontrollen an den Flughäfen Dortmund, Paderborn/Lippstadt, Lübeck, Rostock, Sylt und Friedrichshafen. Die ESA-Beschäftigten an diesen Flughäfen mussten wiederholt mehrere Wochen auf ihre Lohnzahlungen warten und sollen von den ESA-Unternehmen immer wieder vertröstet worden sein.
ESA ist sowohl finanziell als auch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Sicherheitsdienstleister deutlich gescheitert, heißt es bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Die Ereignisse der letzten Monate zeigen in aller Deutlichkeit, wie schnell sich die wirtschaftliche Lage bei den Firmen von ESA verändert haben. Noch vor wenigen Jahren erlebte die ESA Unternehmensgruppe einen Aufschwung und konnte zahlreiche neue Aufträge an Verkehrsflughäfen in Deutschland gewinnen. Doch jetzt, in relativ kurzer Zeit, ist die Situation für dieses Unternehmen dramatisch ins Wanken geraten. Das Unternehmen ESA hatte schon im Sommer 2024 in nur wenigen Wochen mehrere wichtige Aufträge zur Durchführung von Luftsicherheitskontrollen verloren. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten (ausgebliebene Lohnzahlungen) kassierte ESA an fünf Verkehrsflughäfen (Weeze, Berlin Brandenburg, Dresden, Erfurt und Frankfurt Hahn) außerordentliche Kündigungen und flog dazu auch noch aus dem Arbeitgeberverband BDLS raus.
Diese Insolvenzverfahren bei ESA werfen kaut ver.di auch ein Schlaglicht auf die allgemeine Situation im Bereich der Luftsicherheit. Ein entscheidender Faktor ist die Praxis der Preisorientierung bei der Auftragsvergabe in der Luftsicherheitsbranche. Häufig werden öffentliche Aufträge an den Verkehrsflughäfen in einem intensiven Wettbewerb zwischen den Unternehmen vergeben, wobei u. a. der Preis das Hauptkriterium ist. Das gewinnorientierte System in der Luftsicherheit führt häufig dazu, dass Sicherheitsunternehmen aus Gründen der Gewinnmaximierung an den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sparen. Dabei darf die Luftsicherheitsaufgabe keinesfalls wie eine Ware behandelt werden, die auf Kosten der Qualität und der Arbeitsbedingungen optimiert wird. Zudem dürfen Unternehmen nicht mit Preisen spekulieren, um Aufträge zu erhalten, ohne die langfristigen Auswirkungen auf die Sicherheit und die Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Quelle: Ver.di / DMM