Luxushotels um 55.000 Euro betrogen

Schön an der Nase herum führte ein 54-jähriger ehemaliger Geschäftsführer aus Deutschland mehrere Wiener Luxushotels. Der Mann mit angeblichem Doktortitel und seriösem Auftreten mietete Zimmer und verschwand dann ohne zu bezahlen. Am Ende hinterließ er unbezahlte Rechnungen über mehr als 55.000 Euro. Vor einem Wiener Gericht wurde der jetzt rechtskräftig zu einer 18-monatigen, teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Wie der Einmietbetrüger vor dem Gericht in Wien ausführte, habe die unglückliche Geschichte 2013 begonnen, nachdem der 54-Jährige 2013 angeblich von einem libyschen Geschäftsmann angesprochen worden war, er solle ihm helfen, Kriegsversehrte aus seiner Heimat zur medizinischen Betreuung nach Deutschland und Österreich zu bringen. Für Treffen mit „Geschäftsmännern“ (wohl Schleusern) buchte der 54-jährige seit dem 24. November 2014 immer wieder hochpreisige Zimmer für sich und die Gesprächspartner in den besten Häusern der Stadt – im Hotel Park Hyatt, im Hotel Hilton Plaza, im Hotel Palais Hansen Kempinski, im Hotel Bristol, im Hotel Grand Ferdinand sowie im Hotel Steigenberger. Die Rechnungen machten jeweils mehrere tausende Euro aus.

Als Rechnungsadresse gab er ein Unternehmen an, dessen Geschäftsführer er Jahre zuvor einmal war. Nach dem Auschecken verschwand der 54-Jährige. Am Ende blieb der Betrag von 55.617,02 Euro offen, heißt es in der Klageschrift der Staatsanwaltschaft. Eine Hoteldirektorin erstattete schließlich im Juli 2017 Anzeige. Der Beschuldigte wurde daraufhin von der Polizei vernommen. Dabei wurde ihm eine Frist gewährt, die ausstehenden Rechnungsbeträge bis zum nächsten Tag zu begleichen. Doch das Geld kam nicht und der Betrüger war verschwunden. Erst im Januar 2019 wurde er am Flughafen München verhaftet und nach Österreich ausgeliefert. 

„Ich weiß nicht, welcher Teufel mich geritten hat“, sagte er dem Schöffensenatsvorsitzenden.  „Ich habe die Reißleine nicht gezogen“, gab der 54-Jährige zu. Er habe zwar gut verdient, jedoch aufgrund einer schweren Erkrankung des Vaters Tausende Euro monatlich nach Deutschland schicken müssen. „Ich hätte erkennen müssen, dass mir das aus dem Ruder läuft.“ Auf die Frage des Richters, ob denn das Geschäft mit den mutmaßlichen Kriegsversehrten überhaupt zustande gekommen ist, sagte der Beschuldigte: „Nein.“ Das Projekt sei „im Bürgerkrieg versunken und das Budget war weg.“ In Deutschland soll es in diesem Zusammenhang ähnliche Ermittlungen gegeben haben. Von den 18 Monaten, zu denen er am Mittwoch, 19. Juni 2019 verurteilt wurde, muss der Mann nur vier Monate absitzen, was er durch die U-Haft bereits getan hat. Danach wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Unter teilbedingter Strafnachsicht wird im österreichischen Strafrecht die Entscheidung eines Gerichts verstanden, eine verhängte Strafe für eine bestimmte Zeit (Probezeit) nicht oder nur zum Teil zu vollstrecken. So wird entweder die gesamte Strafe, oder ein Teil davon bedingt nachgesehen. Während der Probezeit hat der Verurteilte die Gelegenheit, das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Wird er innerhalb der Probezeit nicht rückfällig, wird die Strafe endgültig nachgesehen, d. h. nicht vollstreckt. Quelle: wien.ORF.at / Agenturen / DMM