Malaysia: Touristensteuer + neue Umsatzsteuer

Mit Wirkung zum 01. März 2019 kassiert Malaysia für alle Inlands- und Inbound-Reisen eine neue Sales & Service Tax (SST) in Höhe von 6 %. Die kommt auf die im September eingeführte Touristensteuer on top.

 Lange Zeit war unklar, ob die neue Umsatzsteuer auch von ausländischen Besucher des Landes zu entrichten ist. Sehr kurzfristig wurden nun alle Branchenpartner vom Royal Malaysian Customs Department (RMCD) in Kenntnis gesetzt, dass die neue Umsatzsteuer alle Buchungen für Reisen betrifft, die seit dem 01. März 2019 nach und/oder durch Malaysia führen. Dies gilt auch für alle Reisen, die vor dem 01. März 2019 gebucht und bezahlt worden sind.

Seit 01. Juli 2017 müssen z.B. Geschäftsreisende mit Ziel Kuala Lumpur die Tourismus-Steuer bezahlen, die im April 2017 vom Parlament beschlossen worden war. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Unterkunft und reicht von umgerechnet 52 Euro-Cent pro Zimmer und Nacht für einfache Unterkünfte bis zu 4,20 Euro für Luxushotels. Die Steuer wird bei der Abreise von den Hotels berechnet und an die malaysischen Behörden abgeführt. Je nach Auslastung erwartet die Regierung pro Jahr Einnahmen zwischen 150 und 200 Mio. Euro. Quelle: RMCD / DMM