Manipuliert auch VW's neuer EU6-Diesel EA288?

Der Volkswagenkonzern scheint den Dieselskandal, die größte Krise in seiner langen Geschichte, möglicherweise nicht hinter sich zu haben. Jedenfalls meldet das Handelsblatt unter Berufung auf Rechtsschutzversicherer, dass es offensichtlich auch zahlreiche Kläger gibt, die Fahrzeuge mit dem neuen Dieselaggregat EA288 haben. Der vermeintlich saubere Motor der Abgasnorm EU6 ist in Millionen von Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Skoda und Seat verbaut.

Der nun in der Kritik stehende Motor WA 288 ist der Nachfolger des vom Vergleich betroffenen EA 189.  Dem Handelsblatt liegen Deckungszusagen von verschiedenen Rechtsschutzversicherern vor für die Übernahme der Prozesskosten bei Klagen gegen Volkswagen.

Im Handelsblatt-Beitrag heißt es: „Beim EA 288 bestreitet der VW-Konzern bisher vehement, eine Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. Trotzdem ist die Zahl der VW-Kunden, die beim EA 288 klagen, bereits vierstellig und wächst stetig. Einzelne Urteile zeigen Zweifel der Zivilgerichte an der Darstellung der Wolfsburger zu diesem Dieselmotor. So sprach das Landgericht Regensburg kürzlich in einem relevanten Urteil davon, Volkswagen habe eine Software zur „Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand“ verwendet – und damit den klagenden Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die schädigende Handlung der Beklagten war das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Programmierung der Software.“

Dabei hielten sie der Behauptung der VW-Juristen, der Kläger habe das Vorhandensein einer derartigen unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegt, ein internes VW-Dokument entgegen. Es trägt den Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“. Auf Seite 4 des Dokuments heißt es, beim EA 288 Euro 6 gebe es eine „Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zur Erkennung des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (…) streckengesteuert zu platzieren.“ Laut Gericht beschreibt dies „eine Erkennung des Prüfstandlaufs, um Abgasnachbehandlungsevents platzieren zu können“. Volkswagen könne deshalb nicht mehr einfach bestreiten, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor vorhanden sei.“

Volkswagen bezeichnete das Urteil als Einzelfallentscheidung, gegen die man sich wehren werde. Verbraucheranwälte fühlen sich an Volkswagens starre Haltung beim Motor EA 189 erinnert. Am Ende sorgten die Gerichte dafür, dass VW in einem Vergleich mit dem Verbraucherverband 830 Mio. Euro zahlen muss. Quelle: Handelsblatt / DMM