Maskenpflicht im Flugzeug und Schienenfernverkehr wird Gesetz

Für den Herbst und Winter rechnet die Bundesregierung mit einem saisonalen Anstieg der Covid-19-Fälle. Die Variante BA.5 werde wahrscheinlich dominierend sein, prognostiziert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Er erwarte "sehr viele Fälle", die aber nicht allesamt so tödlich verlaufen werden, wie die Delta-Fälle. U.a. soll es eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in der Luftfahrt und im Schienenfernverkehr geben.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat es sehr genau beziffert: Die Corona-Pandemie hat Deutschland bis jetzt über 450 Mrd. Euro an verloren gegangener Wirtschaftsleistung gekostet. Und weltweit sollen es bereits über 20 Mio. Tote infolge der Pandemie sein, so wissenschaftliche Untersuchungen des Institute for Health Metrics and Evaluation der University of Washington in Seattle. In Deutschland sind der Analyse zufolge bis Ende vergangenen Jahres 203.000 Menschen infolge der Pandemie gestorben - knapp zweimal so viele wie offizielle deutsche Statistik vorgaukelt. Bis Ende Juli 2022 sollen es ca. 220.000 Corona-Tote sein. 

Weil sich aktuell die befürchtete Entwicklung abzeichnet, dass Gesundheitseinrichtungen und andere wichtige Versorgungseinrichtungen an die Belastungsgrenze kommen, sei es durch erkranktes Personal oder wegen der hohen Zahl an Erkrankten, war eine neue rechtliche Grundlage für die Pandemiebekämpfung notwendig; denn am 23. September 2022 läuft das derzeit noch geltende Infektionsschutzgesetz aus. 
Die vom Bund vorgeschriebenen Regeln sollen im Verkehrssektor nur für den Fern- und Flugverkehr gelten, aber nicht für den Öffentlichen Personennahverkehr. Das scheint wenig einleuchtend, denn das Virus unterscheidet nicht zwischen Fern- und Nahverkehr. Hier delegiert der Bund die Verantwortung an die Länder. Sie sollen auch für den ÖPNV eine Maskenpflicht verhängen können. Das Gleiche gilt für eine Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Innenräume. 

Nach der Lockerung der EU-Empfehlungen für die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen im Frühjahr 2022 ist diese längst nicht auf allen Flügen in Europa entfallen. In rund 15 EU-Staaten, darunter auch Deutschland, gilt das Tragen von Gesichtsmasken zur Corona-Prävention weiter, wonach in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Lufthansa hatte allerdings aus „Sicherheitsgründen“ davon Abstand genommen, die Maskenpflicht durchzusetzen, um etwaigen Konflikten mit widerborstigen Passagieren aus dem Weg zu gehen. Diese lasche Regelung soll wieder aufgehoben werden. Quelle: Bundesregierung / DMM