Mazda: 6 Jahre Herstellergarantie

Ab sofort gewährt Mazda eine auf sechs Jahre verlängerte Neuwagengarantie für maximal 150.000 Kilometer Laufleistung – je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Mazda 6-Jahres Neuwagengarantie deckt alle Material- und Herstellungsfehler ab und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch betroffener Komponenten. Ausgenommen sind lediglich Verschleißteile. Als klassische Herstellergarantie ist diese zudem im Neuwagenkauf inbegriffen, der Kunde muss keine zusätzlichen Verträge abschließen. Beim Weiterverkauf des Fahrzeuges innerhalb der Gültigkeit der Mazda Neuwagengarantie bleibt der Garantieschutz in vollem Umfang enthalten.

Neben der Neuwagengarantie bietet Mazda eine unbegrenzt gültige Mobilitätsgarantie. Sie sichert im Falle einer Panne oder eines Unfalls schnelle und kostenlose Hilfe. Voraussetzung ist lediglich die Durchführung der Wartungsintervalle gemäß Wartungsplan bei einem autorisierten Mazda Vertragshändler bzw. Mazda Servicepartner. Nach erfolgter Wartung verlängert sich die Mazda Mobilitätsgarantie automatisch bis zum nächsten fälligen Servicetermin.

Ergänzt werden die Mazda Neuwagen- und Mobilitätsgarantie von einer zwölfjährigen Garantie gegen Durchrostung sowie einer dreijährigen Lackgarantie und Garantie gegen Oberflächenkorrosion. Für Elektro (BEV)- und Plug-in Hybridfahrzeuge (PHEV) gewährt das Unternehmen darüber hinaus eine achtjährige Garantie auf die Hochvolt-Batterie (bis zu einer maximalen Gesamtfahrleistung von 160.000 km). Quelle: Mazda / DMM