Mehr Fernzüge bieten Fahrradmitnahme

Die Deutschen Bahn AG (DB AG) will das Angebot zur Fahrradmitnahme in ihren Fernverkehrszügen ausweiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13670) hervor. Ob das z.B. Geschäftsreisende animiert, ihr Dienstfahrrad mit in den Zug zu nehmen, ist die Frage.

Seit vielen Jahren verfügten die rund 180 Intercity-Züge über Fahrradbereiche, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. DB Fernverkehr habe diesen Service auf einige ICE-Baureihen ausgeweitet. Bei allen 59 Triebzügen der ICE-T-Flotte seien Fahrradstellplätze nachgerüstet worden. Damit können seit April 2019 viele neue und schnelle Direktverbindungen zur Fahrradmitnahme im Fernverkehr angeboten werden. Durch neue ICE-4-Züge und neue ECx-Züge würden knapp 60 % der Fernverkehrsflotte bis 2025 über Fahrradstellplätze verfügen, womit alle Fernverkehrsrelationen zur Fahrradbeförderung angeboten werden könnten. Der neue Fernverkehrszug ECx von Talgo (DMM berichtete) ermögliche an allen Türen einen stufenlosen Einstieg - dies gelte auch für den Fahrradbereich.

Bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen, so heißt es in der Antwort weiter, sollen Fahrradstellplätze vorgesehen werden. Bei der Anzahl der Fahrradstellplätze in Neufahrzeugen orientiere sich die DB Fernverkehr AG an den Vorgaben der Neufassung der EU-Fahrgastrechteverordnung. Diese sehe mindestens acht Stellplätze vor.

Beim ICE-3 würden nach Angaben der DB AG nachträglich keine Flächen zur Fahrradmitnahme kapazitätsneutral geschaffen, teilt die Bundesregierung mit. Aufgrund der Grundrissstruktur der ICE-3-Wagen wäre nach Bahnangaben hierfür eine Reduzierung des Sitzplatzangebots erforderlich. Eine Verringerung der Sitzplatzkapazität sei vor dem Hintergrund der bereits heute sehr hohen Auslastung nicht möglich. Hinzu kämen sehr aufwändige bauliche Eingriffe, da die Durchgangsbreite zwischen Einstieg und Fahrgastraum nicht für das regelmäßige Ein- und Ausladen von Fahrrädern ausgelegt sei.

Lastenräder bleiben der Vorlage zufolge weiterhin von der Mitnahme in Fernverkehrszügen ausgeschlossen. Sie seien länger und breiter als herkömmliche Fahrräder und stellten ein Risiko für die Betriebssicherheit dar, indem sie die einzuhaltende Durchgangsbreite und den zur Verfügung stehenden Raum überschreiten, heißt es zur Begründung. Zudem verhinderten die Aufbauten eine sichere Befestigung der Räder. Quelle: Bundestag / DMM