Mehr Geschäftsreisen innerhalb Europas

Deutsche Unternehmen haben ihre Dienstreisen im vergangenen Jahr deutlich ausgeweitet. Besonders Reisen innerhalb Europas legten zu, während die Kosten je Reise sanken.

Mehr Geschäftsreisen trotz stagnierender Konjunktur: Dienstreisen innerhalb Europas legen zu, während die Kosten pro Reise sinken. Foto: buritora - stock.adobe.com

Im vergangenen Jahr unternahmen Beschäftigte deutscher Unternehmen wieder häufiger Dienstreisen. Das zeigt die aktuelle Geschäftsreiseanalyse des Verbands Deutsches Reisemanagement.

Mehr Reisen bei sinkenden Kosten

Laut der Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement stieg die Zahl der Geschäftsreisen um 8,3 Prozent auf 116,1 Millionen. Gleichzeitig sanken die durchschnittlichen Kosten pro Reise um 4,8 Prozent auf 418 Euro. Der Anstieg fiel trotz einer weitgehend stagnierenden Konjunktur aus.

Zusätzliche Reisen fanden ausschließlich innerhalb Deutschlands oder im europäischen Ausland statt. Der Anteil von Geschäftsreisen ins europäische Ausland stieg von 24 auf 30 Prozent, während Reisen in andere Weltregionen auf dem Niveau des Vorjahres blieben. Europa entwickele sich damit zunehmend zum erweiterten Heimatmarkt deutscher Geschäftsbeziehungen, folgert der Verband.

Bahn bevorzugt, rechtliche Fragen bleiben offen

Bei Inlandsreisen hat die Bahn das Flugzeug deutlich überholt. Ihr Nutzungsanteil stieg auf 52 Prozent, während Inlandsflüge auf 13 Prozent zurückgingen. Zwar sanken die durchschnittlichen Transportkosten leicht, zugleich stiegen jedoch die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung.

Zunehmend vermischen Beschäftigte Dienstreisen mit privaten Anteilen. Die Mehrheit der Unternehmen toleriere oder fördere diese Kombination, habe sie jedoch bislang nicht in Reiserichtlinien geregelt. Dadurch entstünden Graubereiche bei Haftung, Versicherung und arbeitsrechtlichen Fragen, für die politische Klarstellungen erforderlich seien.

Offen bleibt zudem, in welchem Umfang Dienstreisen oder Fahrten zur Arbeit als Arbeitszeit gelten. Der Europäische Gerichtshof stellte in einem Urteil zu einem Fall aus Spanien fest, dass Autofahrten zum Arbeitsort auch dann als Arbeitszeit gelten können, wenn Beschäftigte als Mitfahrer unterwegs sind und die Fahrten nach Vorgaben des Arbeitgebers erfolgen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten. (dpa)