Im Jahr 2018 kamen nach Angaben der EU-Kommission rund 25.100 Menschen bei Verkehrsunfällen auf Europas Straßen ums Leben. Aus ihrer Sicht könnten bis zum Jahr 2038 rund 25.000 Verkehrstote und 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden. Denn die Kommission führt rund 90 % aller Unfälle auf menschliches Versagen zurück. Die neue Regelung sieht deshalb ab 2022 für alle Neufahrzeuge unter anderem Kontrollsysteme vor, die bei übermäßigem Alkoholkonsum den Start des Autos blockieren, sowie Warnsysteme, die den Fahrer bei Müdigkeit oder Ablenkung alarmieren. Zudem sollen Kameras und Sensoren zum Rückwärtsfahren sowie Datenrekorder für Unfälle installiert werden – ähnlich den sogenannten „Blackboxes“ in Flugzeugen.
Für alle Pkw und Nutzfahrzeuge werden darüber hinaus zusätzliche Notbrems- und Spurhalteassistenten vorgeschrieben. Speziell für Lastwagen und Busse werden Abbiege-Assistenten und Sensorsysteme zur Pflicht. Sie sollen schutzbedürftigere Verkehrsteilnehmer neben den Fahrzeugen erkennen. Außerdem soll ein verändertes Fahrzeugdesign die Sicht der Fahrer verbessern, so dass der „tote Winkel“ um das Fahrzeug herum erheblich verringert wird. Denn in den vergangenen Jahren ist insbesondere die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fahrrad- und Motorradfahrer gestiegen: Dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) zufolge stirbt täglich mindestens eine Radfahrerin oder ein Radfahrer – am häufigsten durch fahrlässig abbiegende Lkw.
Erforderliche Sicherheitssysteme. Nach den neuen Vorschriften müssen alle Kraftfahrzeuge – einschließlich Lkw, Busse, Lieferwagen und sportliche Geländewagen – mit den neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Für Pkw und Lieferwagen werden darüber hinaus zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein.
Für alle Fahrzeuge vorgeschrieben sind:
• Notbremslichter
• ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent
• eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
• eine Fahrer-Müdigkeitserkennung sowie ein -Aufmerksamkeitswarnsystem
• eine fortgeschrittene Ablenkungserkennung
• Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren
• ein Unfalldatenspeicher
• präzise Reifendrucküberwachung
Nur für Pkw und Lkw zusätzlich vorgeschrieben sind:
• Notbremsassistenzsysteme
• Spurhalteassistenzsysteme
• erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche, mit denen bei einem Aufprall potenzielle Verletzungen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern gemindert werden können.
Nur für Lkw und Busse zusätzlich vorgeschrieben sind:
• Abbiege-Assistenten und Sensorsysteme, die sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs aufhaltende Fußgänger und Radfahrer entdecken
Die neue EU-Verordnung ist Teil des dritten Mobilitätspakets „Europa in Bewegung“, das die Kommission im Mai 2018 auf den Weg gebracht hat. Damit sollen alle Europäer von einem sichereren Verkehrssystem, umweltfreundlicheren Fahrzeugen und fortschrittlichen technologischen Lösungen profitieren, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft gefördert wird. Durch die Gesetzesänderung und Einführung der neuen Assistenzsysteme soll demnach nicht nur die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer deutlich reduziert werden. Indem eine Grundausstattung an Hightech-Fahrhilfen in jeden neuen Pkw einzieht, ebnet die EU außerdem den Weg zum autonomen Fahren. Quelle: Gewerkschaft der Polizei / DMM