Miles & More: Ärger um Prämienauszahlung in Euro

Kunden, die am Vielflieger- und Prämienprogramm Miles & More teilnehmen, haben ggf. einen Anspruch auf die Prämien-Auszahlung in Euro. Dieser Auffassung ist die RA-Kanzlei CLLB München Berlin und verlangte im April 2019 von Miles & More u. a. die Auszahlung von mehr als 21.000 Euro. Eine entsprechende Klage hat CLLB zum Landgericht Frankfurt/M. eingereicht. Die Klage hat unmittelbare negative Auswirkungen auf Meilen- und Punktesammler.

Als 100 %iges Tochterunternehmen der Deutschen Lufthansa AG ist Miles & More das größte Vielflieger- und Prämienprogramm Europas. Miles & More zählt weitaus mehr als 30 Mio. Teilnehmer zu seinen Kunden. Diese können mit ihrem Miles & More-Account bei über 300 Partnern Bonusmeilen sammeln, ähnlich den Bonuspunkten bei Payback und DeutschlandCard, und diese gegen Sachprämien oder Dienstleistungen eintauschen. Eine Auszahlung der Bonusmeilen in einen Geldwert ist nach den AGB nicht vorgesehen – eine Auffassung, die CLLB nicht teilt.

Nach eingehender Prüfung ist die Kanzlei der Ansicht, dass sich Miles & More-Kunden ihre Meilen auch auszahlen lassen können. Einen berechtigten Grund hierfür sehen die Anwälte, da sie der Meinung sind, dass es sich bei Miles & More um ein sogenanntes E-Geldgeschäft im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) handelt. Nach dem ZAG ist E-Geld „jeder elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675f Abs. 3 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird“ (vgl. § 1a Abs. 3 ZAG).

Nach Ansicht von CLLB erfüllen die Bonusmeilen bei Miles & More alle Voraussetzungen für E-Geld und damit auch für eine Auszahlung der Meilen in Euro nach dem ZAG. Vor allem unter dem Aspekt, dass die Sammlung von Bonusmeilen auch durch Käufe bei den Partnerunternehmen von Miles & More möglich ist, welche dem ZAG nach den „anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten“ entsprechen.

Für einen Mandanten haben die Anwälte im April 2019 die erste Forderung auf eine entgeltliche Auszahlung der Bonusmeilen bei Miles & More geltend gemacht. Dabei handelt es sich um mehr als 700.000 Meilen, die er auf seinem Kundenkonto gesammelt hat. Da die Kanzlei pro Bonusmeile einen Wert von 3 Eurocent als gerechtfertigt ansieht, hat sie auf dem Schriftweg von Miles & More eine Auszahlung von rund 21.000 Euro gefordert. Diese Forderung wurde wenige Tage später von Miles & More als unbegründet zurückgewiesen.

Nachdem Miles & More sich bisher außergerichtlich geweigert hat, den Anspruch auf Auszahlung des Meilenguthabens in Euro anzuerkennen, hat die Kanzlei nun eine entsprechende Klage zum Landgericht Frankfurt eingereicht, sodass die Angelegenheit nunmehr auf gerichtlichen Weg geklärt wird. In der Klageschrift werden die Gründe aufgeführt, warum die Anwälte der Meinung sind, dass die Bonusmeilen im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes auch in bar ausgezahlt werden müssen.


5 Gründe, warum Miles & More Meilen E-Geld sind

  1. Die Meilen weisen einen monetären Wert auf.
  2. Die Meilen sind in dem Onlinekonto des Kunden elektronisch gespeichert.
  3. Die Bonusmeilen sind eine Forderung gegenüber dem Emittenten, da mit den Meilen für andere Flugreisen, aber auch für eine Vielzahl an weiteren Produkten bezahlt werden kann.
  4. Mit den Meilen lassen sich Zahlungsvorgänge durchführen.
  5. Die Meilen sind nicht an einen einzigen Anbieter gebunden, sondern werden von einer Vielzahl an Online- und Offlineshops als Zahlungsmittel angenommen.

M&M reagierte inzwischen zum Nachteil von Meilensammlern: Seit Kurzem ist es nämlich Nutzern zahlreicher Hotel- und Drittprogramme, darunter z.B. Marriott Bonvoy, Hilton Honors und World of Hyatt, nicht mehr möglich ihre gesammelten Punkte in Miles & More Meilen umzuwandeln. Punkte dieser Programme können dauerhaft entgeltlich erworben werden und im Anschluss zu zahlreichen Vielfliegerprogrammen, darunter Miles & More, transferiert werden. Das Vielfliegerprpgramm der Lufthansa-Gruppe selbst hatte den Direktverkauf von Prämienmeilen bereits im Jahr 2014 eingestellt. Grund dürfte bereits damals das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten gewesen sein.
Laut  Miles & More stehen die eingefrorenen Transfermöglichkeiten im Zusammenhang mit der E-Geld Klage. M&M könne nicht völlig ausschließen, dass die Möglichkeit, Loyalitätspunkte eines Partnerunternehmens im Ausland direkt und entgeltlich zu erwerben, als E-Geldgeschäft angesehen werden könnten. Es sei allerdings weiterhin möglich bei den betroffenen Partnern Meilen für Übernachtungen zu sammeln. Quelle: CLLB / DMM