Miles & More – Auszahlung der Prämienmeilen

Die Münchener Kanzlei CLLB Rechtsanwälte macht für einen ihren Mandanten die Auszahlung eines Meilenguthabens geltend. Der Mandant hatte auf seinem Kundenkonto bei Miles & More mehr als 700.000,00 Prämienmeilen gesammelt.

Miles & More oder vergleichbare Systeme dürften nicht nur Vielfliegern ein Begriff sein. In der Luft, auf Reisen aber auch bei anderen Partnerunternehmen können Meilen gesammelt und auf einem Kundenkonto gutgeschrieben werden. Die Meilen können dann gegen Sachprämien oder Dienstleistungen eingetauscht werden.

„Wir sind allerdings der Auffassung, dass sich die Kunden die Meilen auch auszahlen lassen können. Darum haben wir jetzt für einen Mandanten die Auszahlung seiner Prämienmeilen bei Miles & More verlangt. Einer unserer Mandanten hat über 700.000,00 Meilen auf seinem Kundenkonto gesammelt. Pro Meile haben wir einen Wert von 3 Cent festgelegt, so dass wir jetzt die Auszahlung von insgesamt mehr als 21.000,00 Euro fordern“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Hintergrund für die Forderung ist, dass es sich bei dem System Miles & More um ein E-Geldgeschäft im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG handeln dürfte. Gemäß ZAG ist E-Geld jeder elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung an den Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675f Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird. Hiervon sind nur wenige Ausnahmen z.B. bei Kundenkarten einer Ladenkette oder Tankstelle oder Bezahlkarten in der Kantine oder Stadion, etc. möglich. Eine weitere Ausnahme betrifft Prepaid-Karten für Mobiltelefone.

Bei den Miles & More Meilen dürften hingegen alle Tatbestandsmerkmale für E-Geld erfüllt sein. Denn auch durch Käufe bei Partnerunternehmen können weitere Meilen auf dem Kundenkonto gutgeschrieben werden. Weiterhin gibt es beispielsweise bei Miles & More keine Begrenzung für das Gesamtzahlungsvolumen, so dass eine Ausnahme für dieses System nicht gelten dürfte. CLLB Rechtsanwälte fordert Miles & More daher dazu auf, den Betrag in Höhe von über 21.000,00 Euro entsprechend der gesammelten Bonusmeilen auszuzahlen. Quelle: CLLB / DMM