Mit 50 zu alt für den Geschäfts- oder Mietwagen?

Unzählige Geschäftsreisende, die mit dem Geschäfts- oder Mietwagen unterwegs sind, haben schon die 50 überschritten, gemeint sind Lebensjahre. Beim einen oder anderen kann es sein, dass er/sie schon mit 50 zu alt zum Auto fahren ist.

In einigen europäischen Ländern müssen sich Autofahrer ab einem gewissen Alter regelmäßig einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen, wenn sie ihren Führerschein behalten wollen. In Deutschland gibt es diese Pflicht nicht. Allerdings können die Behörden auch hierzulande Senioren zur Untersuchung auffordern, wenn der Verdacht besteht, dass sie im Straßenverkehr nicht mehr sicher unterwegs sind.

Wer die Führerscheinprüfung einmal bestanden hat, darf in Deutschland Auto fahren, solange er es sich zutraut – oder bis etwas passiert und die Behörde seine Fahrtauglichkeit anzweifelt. Erst dann kann eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung angeordnet werden. Besteht der Autofahrer die nicht, ist der Führerschein weg. Allein das Alter ist in Deutschland allerdings kein Anlass für diese Untersuchung.

Das sieht in anderen europäischen Ländern anders aus. So müssen Autofahrer zum Beispiel in Spanien, England, der Schweiz, den Niederlanden oder in Griechenland ab einem gewissen Alter regelmäßig nachweisen, dass sie noch fit genug sind, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Nur wenn dieser Nachweis gelingt, können sie ihren Führerschein verlängern lassen. In den meisten Ländern müssen sich Autofahrer erst ab 70 oder 75 Jahren diesen Tests stellen. In Italien dagegen muss der Führerschein schon ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre verlängert werden - und wird nur nach einem erfolgreichen medizinischen Test neu erteilt. In Deutschland wird ein Vorgehen wie dieses immer mal wieder diskutiert, findet aber weder in der Politik noch unter Verkehrsexperten viele Anhänger. Und das aus gutem Grund: Auch wenn Senioren Unfälle häufiger verursachen als andere Bevölkerungsgruppen, sind sie gemessen an der Gesamtbevölkerung doch eher selten in schwere Unfälle verwickelt. Sie fahren seltener, aber oft auch vorsichtiger und vorausschauender als junge Autofahrer.

Trotzdem: Im Alter können Beweglichkeit, Sehkraft, Hörvermögen und Reaktionsfähigkeit nachlassen und das wird im Straßenverkehr schnell zu einem gefährlichen Problem. Wer auffällt, bekommt unter Umständen Post von der Führerscheinbehörde – zum Beispiel, weil er häufig Fehler beim Abbiegen macht, die Spur nicht mehr richtig halten kann, zu langsam auf der Autobahn unterwegs ist oder Unfälle verursacht. Sie werden dann zu einer sogenannten Fahrtauglichkeitsuntersuchung aufgefordert.

Was ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung und wer kann sie anordnen? Üblicherweise ordnen die sogenannten Fahrerlaubnisbehörden, besser bekannt als Führerscheinstellen, eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung an. Das passiert immer dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Autofahrer nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. In solchen Fällen laden die Behörden den Fahrer in der Regel erstmal zu einem Gespräch, um zu klären, ob der Verdacht überhaupt berechtigt ist. Bleiben Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, müssen Autofahrer sich von einem bestimmten Arzt untersuchen lassen – das können Amtsärzte sein, aber auch Berufs- oder Arbeitsmediziner. Das regeln §§ 11 und 46 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Wichtig: Sie dürfen die Untersuchung nicht bei Ihrem Hausarzt durchführen lassen.

Was genau bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung überprüft wird, hängt vom Einzelfall ab. Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen und die körperliche Beweglichkeit werden aber in den meisten Fällen getestet. Der Arzt oder die Führerscheinstelle können zusätzlich die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anfordern.

Was passiert, wenn man laut Untersuchung nicht mehr fahrtauglich ist? Kommt der Arzt zur Einschätzung, dass Sie tatsächlich nicht mehr in der Lage sind, sicher ein Auto zu führen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
1.    Die Führerscheinstelle entzieht den Führerschein. In diesem Fall muss man die Fahrerlaubnis dauerhaft abgeben und darf nicht mehr Auto fahren.
2.    Die Führerscheinstelle schränkt die Fahrerlaubnis ein. In diesem Fall darf man sich nur noch hinters Steuer setzen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt. Hat die Sehkraft stark nachgelassen, kann es z.B. sein, dass man nur noch mit Brille Auto fahren dürfen. Diese Auflagen werden in den Führerschein eingetragen. Dafür muss man ihn innerhalb einer bestimmten Frist bei der Führerscheinstelle vorlegen.
Man kann gegen den Bescheid der Führerscheinstelle Widerspruch einlegen – etwa wenn der Führerschein entzogen wird. Allerdings hat der Widerspruch in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Man muss den Führerschein trotzdem erstmal abgeben und darf nicht Auto fahren, bis endgültig über das Verfahren entschieden ist.

Wie kann man eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung positiv beeinflussen? Bekommt man eine Aufforderung zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung, sollte man sich zunächst ehrlich prüfen, ob diese berechtigt sein könnte: Fühlt man sich als Autofahrer  zunehmend unsicher und überfordert? Leidet man unter Krankheiten, die das Hör- und Sehvermögen stark einschränken oder einen z.B. am Schulterblick hindern? Nimmt man Medikamente, die das  Reaktionsvermögen beeinträchtigen können? Schätzen einen Freunde und Verwandte als fahruntauglich ein? Oder hat der Hausarzt bereits dazu geraten, das Auto künftig stehen zu lassen? Wer diese Fragen mit Ja beantwortet, für den besteht die Gefahr, dass die Fahrtauglichkeitsuntersuchung tatsächlich zu Ungunsten ausfällt. In diesem Fall kann es ratsam sein, den Führerschein freiwillig abzugeben. Lässt man es dennoch auf die Untersuchung und ein Verfahren ankommen, muss man auch die Kosten dafür tragen.

Fühlt man sich aber fit und gesund genug, um weiter Auto zu fahren, kann man Maßnahmen ergreifen, um die Einschränkungen des Alters auszugleichen. Technische Hilfsmittel wie Einparkhilfen und Spurhalteassistenten unterstützen im Auto, Fahrsicherheitskurse und bestimmte Computerspiele und Gehirntrainings schulen Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit und Konzentration. Wenn man sich unsicher ist, ob man noch Auto fahren oder den Führerschein lieber abgeben sollte, kann ein freiwilliger Fahrfitness-Test für Klarheit sorgen. Automobilclubs, aber auch der TÜV und einzelne Fahrschulen, bieten solche Tests für ältere Autofahrer an.

Was muss man bei Reisen ins Ausland beachten? Im EU-Ausland und Ländern, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, kann man mit dem deutschen Führerschein Auto fahren – auch dann, wenn das Land eigentlich Altersgrenzen vorsieht. Aber Vorsicht: Wer aber im Alter plant, dauerhaft in ein anderes EU-Land umzuziehen, kann es sein, dass man seinen Führerschein umtauschen oder zumindest anerkennen lassen muss. In diesem Fall greifen nationale Bestimmungen. Das kann bedeuten, dass man sich einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen muss, bevor der Führerschein anerkannt wird. Genau hinschauen sollten man auch, wenn man plant, im Urlaubsland einen Mietwagen zu buchen. Je nach Verleihfirma gibt es unter Umständen ein Miethöchstalter. Das bedeutet, dass man ab einem gewissen Alter keinen Mietwagen mehr bekommt.

Achtung, die Sachlage ändert sich, wenn es um den Arzt geht. Zwar darf er niemandem Auskünfte über den Gesundheitszustand geben, solange man ihn nicht von der Schweigepflicht entbinden. Es gibt aber eine Ausnahme: „Unter sogenannten Notstandsgesichtspunkten darf der Arzt seine Schweigepflicht brechen, um die Führerscheinstelle über eine Fahruntauglichkeit zu informieren“. Das ist aber an strenge Bedingungen geknüpft. Der Arzt muss einen vorher umfassend über die Diagnose und die resultierende Fahruntauglichkeit aufgeklärt und das auch schriftlich dokumentiert haben. Nur wenn man danach trotzdem weiter Auto fahren will, kann er die Führerscheinbehörde informieren. Das geht zum Beispiel aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (Az. VI ZR 168/67). Welche Erkrankungen dafür sorgen, dass man aus Sicht der Führerscheinstellen nicht mehr Auto fahren darf, ist u.a. in den Anlagen 4, 5 und 6 zur FeV aufgeführt. Quelle: Deutsche Anwaltshotline / DMM