MitarbeiterInnen des Bundes bei Dienstreisen besser gestellt

Im Moment ist Abstand halten in Flugzeugen reine Glückssache, je nachdem, wohin man platziert wird. In den Fernzügen von DB, ÖBB und SBB ist das schon einfacher: Zum einen hat man ohnehin freie Platzwahl, zum anderen liegt die derzeitige Auslastung bei etwa einem Drittel, so die DB. Insofern spielt aktuell kaum eine Rolle, dass DB und der Bund als ihr Eigentümer trotz hohen Corona-Infektionszahlen ablehnen, nur noch einen Teil der Plätze zu vergeben oder eine Reservierungspflicht einzuführen, um Sitzplätze frei zu lassen.

Laut Fernverkehrschef Berthold Huber gibt es keinerlei Belege für ein besonderes Infektionsrisiko an Bord. So klingt es auch bei der Lufthansa. Allerdings kann man bei der Airline einen freien Nebenplatz hinzubuchen, gegen Aufpreis, versteht sich.

In Bezug auf Bahn- und Flug-Dienstreisen hat nun aber das Bundesinnenministerium ein Rundschreiben für alle Mitarbeiter des Bundes verfasst, wonach sie auf Kosten des Bundes im Flugzeug einen freien Mittelsitz dazubuchen dürfen, in ICE & Co. analog einen zweiten, leeren Platz. So soll im Sinne des Infektionsschutzes ein größerer Abstand zu den Mitreisenden gewährleistet werden. Die erweiterte Erstattungsmöglichkeit (zusätzliche Kosten für einen zweiten Platz) wird im Bundesreisekostengesetz zunächst befristet bis Ende März 2021 eingeräumt.

Im Übrigen empfiehlt der Arbeitgeber Bund den eigenen Leuten auch das Automobil. So könne die Nutzung eines Mietwagens anerkannt werden, da das Infektionsrisiko mangels Mitreisenden geringer ausfalle.

Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, herrscht bei Parlamentariern Verwunderung, warum der Bund einen Mindestabstand in Zügen nur für seine eigenen MitarbeiterInnen und nicht für alle Passagiere garantiert.

Wie DMM mehrfach berichtete, lehnen viele europäische Fluggesellschaften die Freihaltung des Mittelplatzes aus wirtschaftlichen Gründen ab. Den Airlines entgingen so mindestens ein Drittel der Einnahmen. Ähnlich sieht es die Deutsche Bahn. Den von der Bundesregierung empfohlenen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten würde beim Bahnfahren den Verlust von drei Viertel der Ticketeinnahmen nach sich ziehen. Quelle: Bundesinnenministerium / SZ / DMM