Mobiles Arbeiten im Zug: Was erlaubt ist

Arbeiten während der Fahrt ist möglich – wenn Arbeitgeber und Datenschutzanforderungen es zulassen.

Mobiles Arbeiten im Zug ist erlaubt, sofern der Arbeitgeber zustimmt und der Datenschutz eingehalten wird. Ein Fachanwalt erklärt die wichtigsten Regeln für Arbeit unterwegs. Foto: ldprod - stock.adobe.com

Mobiles Arbeiten gehört für viele Beschäftigte zum Alltag, auch auf Reisen. Doch nicht jede Tätigkeit lässt sich ohne Weiteres aus dem Zug oder Bus erledigen. Ein Fachanwalt erläutert, welche Vorgaben gelten.

Voraussetzungen: Zustimmung des Arbeitgebers und Datenschutz

Beim mobilen Arbeiten gibt es keinen festen Arbeitsplatz. Nach Angaben des Fachanwalts für Arbeitsrecht Peter Meyer kann grundsätzlich dort gearbeitet werden, wo man sich gerade aufhält – auch im öffentlichen Verkehr. Voraussetzung sei jedoch, dass der Arbeitgeber mobiles Arbeiten erlaubt und dies vertraglich nicht ausschließt.

Gleichzeitig müsse die Verschwiegenheitspflicht gewährleistet bleiben. Wer unterwegs arbeitet, dürfe nicht zulassen, dass Unbefugte Einsicht in Dokumente oder Bildschirminhalte erhalten. Sichtbare Unterlagen oder ein frei einsehbares Display könnten laut Meyer bereits einen Verstoß darstellen.

Meetings im Zug meist problematisch

Besonders kritisch seien virtuelle Besprechungen. Müssen Beschäftigte im Meeting sprechen, lasse sich der Datenschutz im Zug kaum sicherstellen. Inhalte dürften für Personen im Umfeld nicht hörbar sein. Arbeitgeber könnten zudem Regeln für mobiles Arbeiten festlegen, etwa über Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen. (dpa)