Das Kfz-Gewerbe ist ein wichtiger Wirtschafts- und Innovationsmotor in Europa“, sagte Arne Joswig, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. „Dafür stehen in Deutschland, Italien, Österreich und der Schweiz 190.000 Werkstatt- und Handelsbetriebe mit ihren 940.000 Beschäftigten. Neue Antriebstechnologien erfordern auch von unseren Betrieben Anpassung und Innovationen. Sie investieren erheblich in die technische Ausstattung sowie in Aus- und Weiterbildung. Wichtig sind verlässliche und planbare Rahmenbedingungen bei politischen Entscheidungen. Nur so können wir Hand in Hand mit unseren Kunden eine bezahlbare und nachhaltige Mobilität in Europa sicherstellen.“
In der Münchener Erklärung heißt es u.a. „Nur eine intakte Infrastruktur sichert grenzüberschreitende Mobilität: Ein leistungsfähiges Straßennetz sowie der Erhalt und die Modernisierung sind Grundlage für Freizügigkeit und wirtschaftlichen Erfolg in Europa. Alle europäischen Hauptverkehrsadern müssen schnellstmöglich mit Ladepunkten für Pkw und Nutzfahrzeuge ausgestattet werden. Die Bezahlsysteme an Ladesäulen sind zu harmonisieren, dass in allen europäischen Staaten die gegenseitige Anerkennung von Ladekarten gewährleistet ist.“
Eine weitere Forderung: „Der Zugang zu Fahrzeugdaten muss auf europäischer Ebene durch einheitliche Rahmenbedingungen und eine sektorspezifische Regulierung sichergestellt sein. Innovative Dienstleistungen entstehen nur dann, wenn es einen diskriminierungsfreien Zugang zu den im Fahrzeug generierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen gibt.“
Monetäre Kaufanreize, die einzelne Mitglieder in ihren Ländern aus ordnungspolitischen Gründen ablehnen, sollten aber, wenn sie in anderen Staaten angewandt werden, im gesamten europäischen Wirtschaftsraum in ihrer Wirkung vergleichbar sein, um Wettbewerbsverzerrungen im Vertrieb zu vermeiden und Transparenz für die Kunden zu schaffen, heißt es weiter. Und: „Motorisierte Individualmobilität der Zukunft braucht sowohl für den Bestand als auch für Neufahrzeuge einen Technologiemix aus allen CO2-neutralen Antriebstechnologien. Die Revision der CO2-Flottengrenzwerte ist auf das Jahr 2025 vorzuziehen und muss sämtliche CO2-neutralen Antriebstechnologien bei der Zielerreichung berücksichtigen und dabei auf die tatsächlichen Marktgegebenheiten in realistischer Weise Rücksicht nehmen.“ Quelle: kfz-gewerbe / DMM