Muss Taxifahrer EC- bzw. Kreditkarte akzeptieren?

Auf Geschäftsreise oder im Urlaub hat man nicht unbedingt immer ausreichend Bargeld greifbar. Außerdem zahlt so mancher generell lieber per EC- oder Kreditkarte. Aber kann man in Deutschland bei einer Taxifahrt auf Kartenzahlung bestehen?

Taxiunternehmer sind nicht automatisch verpflichtet, EC-Karten, Kreditkarten oder sonstige bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten zu akzeptieren. Vielmehr gilt hier die Vertragsfreiheit und das Grundrecht der freien Berufsausübung, das auch die akzeptierten Zahlungsmöglichkeiten umfasst. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Taxifahrer machen kann, was er will. An bestehende Gesetze und Verordnungen, wie beispielsweise die örtlich geltenden Taxentarifverordungen (TTV), sind auch die Fahrer beziehungsweise die dahinterstehenden Unternehmer gebunden.

Die Berliner TTV schreibt seit letztem Jahr vor, dass den Taxikunden auch bargeldlose Zahlungsmethoden ermöglicht werden müssen. Mindestens drei verschiedene, im Geschäftsverkehr übliche Kreditkarten müssen danach akzeptiert werden. Ohne ein nach dieser Vorschrift funktionierendes Abrechnungssystem dürfen danach in Berlin keine Personen mehr im Taxi befördert werden. Ein Taxiunternehmer mit zwei konzessionierten Fahrzeugen sah sich durch diese Neuregelung in seinen Rechten verletzt und setzte sich dagegen zur Wehr. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte der Antragsteller erreichen wollen, zumindest vorläufig von der Pflicht zur Annahme bargeldloser Zahlungen befreit zu werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte er damit allerdings keinen Erfolg.

In seinem Beschluss bestätigt das Gericht zwar, dass ein Grundrechtseingriff zulasten des Berliner Taxiunternehmers vorliegt, hält diesen aber für gerechtfertigt. Die bargeldlose Zahlung sei im Geschäftsleben mittlerweile gängige Praxis und werde insbesondere in Großstädten von den Kunden regelmäßig auch erwartet. Die Belastung für den Unternehmer dagegen hält sich in Grenzen. Die erforderlichen Abrechnungsgeräte könnten bereits ab etwa 5 Euro pro Monat gemietet werden. Zusammen mit Servicegebühren und Kosten für eine SIM-Karte liegen die Fixkosten noch unter 20 Euro. Hinzu kommt pro Zahlungsvorgang noch eine Transaktionsgebühr von weiteren 10 Cent.

Gleichzeitig sieht die Verordnung aber vor, dass bei Kartenzahlung ein Aufschlag von 1,50 Euro pro Fahrt erhoben wird. Das sollte die finanziellen Nachteile des Taxiunternehmens am Monatsende regelmäßig mehr als ausgleichen. Als Taxinutzer hingegen sollte man sich hingegen überlegen, ob man nicht doch lieber mit Bargeld zahlt und sich so den Zuschlag spart.

Fazit: Taxikosten und Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich zwischen den einzelnen Städten. Trotz verbreiteter Zahlungsmöglichkeiten per Karte ist Barzahlung wohl bisher noch der Standard. Im Zweifel kann man mit dem Taxi aber auch zum nächsten Geldautomaten fahren und dort mit seiner Karte frisches Bargeld abheben. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 18.12.2015, Az.: OVG 1 S 76.15. Quelle: <link http: anwalt.de>Anwalt.de - Juristische Redaktion, Armin Dieter Schmidt / DMM