NABU klagt gegen Planfeststellungsbeschluss zum Fehmarnbelt-Tunnel

Der NABU hat nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den geplanten Fehmarnbelt-Tunnel eingereicht. Nach Einschätzung des NABU kollidiert das Vorhaben mit mehreren europäischen und nationalen Umweltrechtsnormen.

Der NABU kritisiert vor allem die Dimensionierung von Europas größtem Infrastrukturprojekt, denn es gibt weder für die Straße noch für die Schiene einen Bedarf, der ein so großes Bauwerk rechtfertigen könnte. „Die Planer haben statt einer vernünftig ausgelasteten Bahnverbindung einen kombinierten Eisenbahn- und Straßentunnel geplant. Ein auf 100 Jahre angelegtes Projekt dieser Größenordnung ist komplett überdimensioniert. Mit Blick auf den wachsenden Druck durch die Klimakrise ist vor allem eine weitere Förderung des Straßenverkehrs völlig unverantwortlich“, so Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU. „Politik und Wirtschaft sollten sich nicht nur in Sonntagsreden zu mehr Klima- und Naturschutz bekennen, sondern endlich auch entsprechend handeln. Dazu gehört auch, fragwürdige Projekte nach 20 Jahren Planung unter Umständen ganz fallen zu lassen, zumindest aber veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.“

Der zu erwartende Schaden durch den riesigen kombinierten Straßen- und Bahntunnel im Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt ist extrem groß. Der geringe Bedarf und die ökologischen Schäden für Fischlaichgebiete, artenreiche Sandbänke und Riffe stehen in keinem Verhältnis. Die Gewässer der Insel Fehmarn sind zudem von großer Bedeutung für Deutschlands einzigen heimischen Wal, den streng geschützten Schweinswal. 

„Insgesamt ist der ökologische Zustand der Ostsee heute schon Besorgnis erregend, denn rechtlich verbindliche europäische Umweltziele werden reihenweise verfehlt. Die marinen Ökosysteme sind durch Eintrag von Schad- und Nährstoffen, Überfischung, Rohstoffabbau, Schifffahrt und Bauvorhaben massiv überlastet“, so Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU. „Um die Belastung der Ostsee zu verringern, muss der Vorhabenträger einen eingleisigen, bergmännisch gebohrten Bahntunnel realisieren. Diese Variante wird auch im Planfeststellungsbeschluss als ökologisch verträglichste hervorgehoben.“ Quelle: NABU / DMM