Nach Kündigung krank

Was riskiert ein Arbeitnehmer, der seinen Job kündigt und sich dann bis zum Ende der Kündigungsfrist krank schreiben lässt? Muss er mit Nachteilen rechnen? Ändert sich etwas, wenn die Krankschreibung auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber folgt?

Zunächst: Gleich, ob die Krankschreibung nach einer Eigenkündigung oder einer arbeitgeberseitigen Kündigung erfolgt: In beiden Fällen kann nur ein Arzt den Arbeitnehmer mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wirksam krank schreiben. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert: Der Arbeitnehmer gilt damit solange als erkrankt und arbeitsunfähig, bis der Arbeitgeber ihren Beweiswert irgendwie erschüttern kann. Mit anderen Worten: Solange der Arbeitgeber den Krankenschein nicht entkräften kann, gilt der Arbeitnehmer als arbeitsunfähig krank, und man kann ihm nicht vorwerfen, mit seiner Krankschreibung gegen arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen zu haben. Etwaige Nachteile, etwa eine fristlose Kündigung, oder eine Aussetzung der Lohnfortzahlung, hätte der Arbeitnehmer in dem Fall nicht zu befürchten.

Solche Nachteile drohen dem Arbeitnehmer aber, falls der Arbeitgeber den Beweiswert des Krankenscheins wirksam erschüttern kann: Denkbar ist das beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer eine ohne ärztliche Untersuchung ausgestellte Online-Krankschreibung abgibt, oder wenn der Arzt, der die Bescheinigung ausstellt, dafür bekannt ist, Arbeitnehmer auf Wunsch krank zu schreiben.

Die Krankschreibung kann auch regelmäßig durch das Verhalten des Arbeitnehmers entkräftet werden, etwa wenn er beim feiern gesehen wird oder bei anderen Aktivitäten, die darauf schließen lassen, dass er seine Krankheit nur vorgetäuscht hat.

Klar ist aber auch: Nur weil das Arbeitsverhältnis bald endet und die Krankschreibung sozusagen die Zeit von der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses „überbrückt“, bedeutet das nicht, dass damit die Krankschreibung entkräftet wäre. Eine nach der Kündigung eingereichte Krankschreibung hat grundsätzlich denselben Beweiswert, wie jede andere Krankschreibung auch!

Tatsächlich erkranken viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung, und es ist nur richtig, wenn sich ein Arbeitnehmer, der sich schlecht fühlt, umgehend von einem Arzt untersuchen lässt – und dem ärztlichen Rat der Krankschreibung folgt, seine Erkrankung ernst nimmt und auskuriert.

Der einzige Nachteil, mit dem der Arbeitnehmer dann meist rechnen muss, ist ein unbrauchbares Zeugnis, das Arbeitgeber in solchen Situationen erfahrungsgemäß ausstellen.

Hat der Arbeitnehmer nach seiner Eigenkündigung bereits einen neuen Job, wird ihm das aber eher weniger weh tun, als wenn er das Zeugnis für zukünftige Bewerbungen gut gebrauchen könnte. Quelle: www.anwalt.de > Kündigungsschutzexperte RA Alexander Bredereck /DMM