Käufer und Leasingnehmer neuer Elektroautos können wieder staatliche Förderung beantragen. Das entsprechende Online-Portal wurde im Rahmen einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Zuständig für das Verfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neuwagens, der ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurde. Anträge sind damit auch rückwirkend möglich. Neben reinen Elektroautos sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern förderfähig. Dabei handelt es sich um kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
Welche Fahrzeuge gefördert werden
Die Basisförderung für reine Elektroautos liegt bei 3.000 Euro. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt jedoch um höchstens 1.000 Euro. Insgesamt kann der staatliche Zuschuss damit bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer die Förderung erhalten will, muss das Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten. Die Fördergrenze liegt grundsätzlich bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Bei zwei Kindern kann sie auf bis zu 90.000 Euro steigen, weil sich die Grenze pro Kind um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer fällt die Förderung geringer aus. Hier liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Förderfähig sind diese Fahrzeuge nur, wenn sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Antragstellung über das BAFA-Portal
Der Antrag läuft über das neue Förderportal des BAFA. „Der Online-Antrag führt Schritt für Schritt durch das Verfahren, von den Angaben zum Fahrzeug und Haushalt bis zum Upload der erforderlichen Nachweise“, erklärt Mandy Pastohr, Präsidentin des BAFA.
Voraussetzung für die Antragstellung ist eine BundID. Das ist ein elektronisches Konto, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden ausweisen können. Einrichten lässt sich die BundID unter anderem mit dem elektronischen Personalausweis oder mit einem Elster-Zertifikat.
Im Förderportal müssen Antragsteller die aktuellen Einkommensteuerbescheide hochladen. Bei Familien mit Kindern kommt ein aktueller Kindergeldnachweis hinzu. Bei Plug-in-Hybriden ist zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung erforderlich.
Nach Angaben aus Ministeriumskreisen sind für das Programm bereits zehntausende Fahrzeuge potenziell förderfähig. Bundesumweltminister Schneider sagte, die Mittel reichten für 800.000 Fahrzeuge in den kommenden drei bis vier Jahren. Die Förderung könne bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden.
Warum der Staat wieder fördert
Nach dem abrupten Stopp der Vorgänger-Förderung, des sogenannten Umweltbonus, Ende 2023 war der Absatz von Elektroautos eingebrochen. Die Bundesregierung hatte die Streichung der milliardenschweren Förderung damals mit Sparzwängen begründet.
Bundesumweltminister Schneider begründet das neue Programm mit Umwelt-, industrie- und sozialpolitischen Zielen. „Wir tun mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt, für die Autoindustrie und für die Haushalte, die sich sonst kein Elektroauto leisten könnten“, sagte Schneider.
Das Bundesumweltministerium erwartet durch die neue Förderung einen zusätzlichen Schub für die Elektromobilität. In den ersten vier Monaten des Jahres 2026 seien rund 224.000 reine E-Autos neu zugelassen worden. Das entspreche einem Anteil von 23,6 Prozent und damit fast jedem vierten Neuwagen.
VDA fordert weitere Schritte
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bewertet die neue E-Auto-Förderung grundsätzlich positiv, sieht darin aber nur einen Baustein für den Hochlauf der Elektromobilität. „Denn für den nachhaltigen Hochlauf der Elektromobilität bleiben entscheidend: eine gute Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur, günstiger Ladestrom sowie darüber hinaus bessere internationale Standortbedingungen für die Unternehmen“, betonte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Sie verwies darauf, dass die Regeln des neuen Förderprogramms zunächst bis Mitte 2027 gelten. Das eröffne die Chance, wo nötig, nachzusteuern. „Für die Zukunft ist entscheidend: Es sollte zwingend berücksichtigt werden, dass auch Gebrauchtwagen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der E-Mobilität und zum Erreichen der Klimaziele leisten können“, sagte Müller. Daher sollte das Förderprogramm im Jahr 2027 auch Gebrauchtwagen beinhalten.
Zudem sollte die Koalition beim Programm 2027 das Kaufdatum zum maßgeblichen Stichtag für die Förderung machen. Verbraucherinnen und Verbraucher bräuchten bereits beim Kauf des Autos Gewissheit darüber, ob sie die Förderung erhalten – und nicht erst bei der Zulassung.
Kritik an der Förderung
Die Förderung ist nicht unumstritten. Experten warnen vor Mitnahmeeffekten, also davor, dass die Förderung nicht oder nur teilweise bei Kunden ankommt, weil die Autohersteller sie einstreichen. Zudem ist umstritten, ob und in welchem Umfang Plug-in-Hybride der Umwelt nutzen. Zwar können sie kürzere Strecken rein elektrisch fahren. Ist die Batterie aber leer, verbrauchen sie wegen des zusätzlichen Gewichts mehr Kraftstoff und stoßen dann auch mehr CO₂ aus. Zudem entsteht bei ihrer Produktion mehr CO₂ als bei einem Verbrenner.
Der Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer hält die Prämie für überflüssig. „Das Geld hätte man sich sparen können, das hätte der Markt selbst geregelt“, sagte er der Augsburger Allgemeinen. Die Nachfrage sei ohnehin gestiegen, nicht zuletzt wegen gestiegener Spritpreise und sinkender Neuwagenpreise. (dpa)
