Neue Gefahren bei Reisen von und nach nach China

Die Infektionszahlen in China befinden sich derzeit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020. Das chinesische Gesundheitssystem ist überlastet, auch die ausreichende Versorgung in medizinischen Notfällen ist davon betroffen. Über 300 Mio. Menschen sind inzwischen mit dem Covid-19-Virus infiziert. Es soll schon mehrere hunderttausend Tote geben. Wegen der Gefahren neuer Virusvarianten, die nach Deutschland bzw. Europa eingeschleppt werden könnten, rät das Auswärtige Amt von nicht notwendigen Reisen nach China ab. Zudem wird das Reich der Mitte mit Wirkung vom 09. Januar 2023 als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft.

Wer aus China nach Deutschland einreisen möchte, muss einen negativen Coronatest vorweisen. Foto: Mark Piacentini - flickr.com

Die Bundesregierung folgt den internationalen Trends in Europa, den Vereinigten Staaten und inzwischen vielen weiteren anderen Ländern, die Bürger jetzt warnen, in die Volksrepublik China zu reisen, einschließlich der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau. Außerdem müssen alle Ankömmlinge aus dem Reich der Mitte einen negative Corona-Test bei Ankunft in Deutschland vorweisen. 

Die Maßnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die chinesische Regierung vor Vergeltungsmaßnahmen warnt. Die COVID-Infektionsraten in China sind die höchsten seit Ausbruch der Pandemie im Jahr 2020. In China kann der Zugang zu medizinischer Versorgung, einschließlich Behandlung in Krankenhäusern und Rettungsdiensten, verzögert oder eingeschränkt sein. 

Das Auswärtige Amt erklärt und warnt auch auf Twitter: Das chinesische Gesundheitssystem sei bereits jetzt überfordert. Reisende in viele Länder benötigen jetzt einen Test, bevor sie in viele europäische, amerikanische und asiatische Länder einreisen dürfen. Deutschland überprüft jetzt das Abwasser von Flugzeugen, die aus China ankommen, auf Spuren von COVID. Flüge nach und aus China machen etwa 10 % im Vergleich zur Anzahl der Flüge vor der Pandemie aus.

Ab Sonntag, 08. Januar 2023, 0.00 Uhr Pekinger Zeit führt die chinesische Regierung neue Einreisevorschriften ein. Zum 08. Januar 2023 werden auch visafreie Transitaufenthalte wieder möglich sein.

Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, müssen ab 08. Januar 2023 ein negatives RT-PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich) vorlegen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China durchgeführt werden und kann von einem Hausarzt in Deutschland sowie einer amtlich anerkannten Teststelle stammen. Das PCR-Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Einreisen sind mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich, sofern innerhalb von 48 Stunden vor Abflug nach China ein PCR-Test durchgeführt wurde. Bei Abflügen aus Deutschland können sich die Passagiere entweder in Deutschland oder in den Transitländern testen lassen. Bei fristgerechter Testung in Deutschland ist keine erneute Testung im Transitland erforderlich.

Ebenfalls möglich ist die Einreise über Hongkong, wobei alle Einreisenden, die am Tag der Ankunft in Hongkong mindestens drei Jahre alt sind, ein maximal 48 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis oder ein maximal 24 Stunden altes Antigen-Schnelltestergebnis nachweisen müssen. Ein Foto des Testergebnisses soll 90 Tage lang aufbewahrt oder über die Hongkong „Health Declaration Form“ hochgeladen werden. „Non-Hongkong-Residents“ über 12 Jahre müssen bei Einreise zweifach geimpft sein. Das EU-Impfzertifikat wird anerkannt. Für die Weiterreise nach Festlandchina auf dem Landweg ist eine Registrierung erforderlich sowie ein negatives PCR-Testergebnis, das bei Grenzübertritt nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung sowie Kontrollergebnis unauffällig sind, dürfen ohne Einschränkungen an ihren Zielort weiterreisen. Einreisende mit Auffälligkeiten müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben.

Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen. 
China hat wieder mit der Ausstellung von Pässen begonnen, und chinesische Konsulate auf der ganzen Welt sind angewiesen, mehr Visa an Ausländer auszustellen. Geschäfts-, Arbeits- und Studentenvisa haben gegenüber Touristenvisa Vorrang. Quelle: Aiswärtiges Amt / DMM