Neue Regelungen für Bezahlvorgänge

Die Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Service Directive 2) ist Ende 2020 ausgelaufen, so dass die neuen Regelungen für Bezahlvorgänge am 01. Januar 2021 endgültig in Deutschland in Kraft getreten sind. Diese Regelungen haben Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr in allen Branchen, auch in der geschäftlichen Touristik.

Auswirkungen sind vor allem dann zu erwarten, wenn Kunden im Reisebüro mit Kreditkarten und Mobile-Apps bezahlen oder Zahlungen auf Webseiten vornehmen. Doch für die Reisewirtschaft sind immer noch zahlreiche Prozesse ungeklärt, insbesondere die Nutzung persönlicher Kreditkarten für Bezahlungen von Geschäftsreisen bereitet vor dem Hintergrund der PSD2 Kopfzerbrechen. Trotz intensivem Austausch zwischen Touristik und der Finanzwirtschaft konnten noch nicht alle offenen Punkte final mit der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) geklärt werden. 

Nach derzeitigem Stand lassen sich Buchungen, die von Reisemittlern (sowohl im Privatreisegeschäft als auch im Business Travel) über an sich für Endkunden konzipierte Web-Portale (beispielsweise Low-Cost-Carrier, Fähren) abgewickelt werden, nicht mehr mit der persönlichen Kreditkarte der Reisenden bezahlen. Der Grund: Es gibt beim Zahlungsprozess keine Möglichkeit, die vom Kunden gemäß PSD2 erforderlichen Daten zur Authentifizierung einzugeben.

Noch nicht vollständig umgesetzt wird nach vorliegenden Erkenntnissen der DRV-Arbeitsgruppe auch die Erfassung und Weiterleitung der notwendigen Daten für Kartenzahlungen am Point of Sale (Counter) sein, da hier insbesondere die Buchungssysteme noch nicht um die Erfassung des für die Übermittlung des Zahlungsmittels genutzten Kanals (Counter, Telefon oder Online) erweitert wurden. Zudem fehlen von der BaFin klarstellende Anweisungen zur Abgrenzung zwischen am Counter oder am Telefon direkt vom Kunden entgegen genommenen und manuell erfassten Kreditkartendaten. Auf mehrfache Anfragen der Reisewirtschaft über den DRV zur Klarstellung hat die Bundesanstalt bislang nicht reagiert. Auf jeden Fall ist es aus Sicht von Althoff für Reisebüros empfehlenswert, Details mit den Reiseveranstaltern und dem jeweiligen Acquirer zu klären. Quelle: DRV / DMM