Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2022

Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich. Eine davon verlangt schon jetzt zügiges Handeln: Nach einer EU-Richtlinie (2006/126/EG) müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 in fälschungssichere und einheitliche Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden. Die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies eigentlich bis zum 19. Januar 2022 erledigt haben. U.a. sollten auch Mobilitätsmanager darauf achten, dass ihre Dienstwagennutzer einen neuen gültigen Führerschein haben.

Da es bei der Beantragung Corona-bedingt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann, hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, die Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2022 zu verlängern und bis dahin keine Bußgelder zu verhängen. Der ADAC rät Betroffenen, sich möglichst bald um einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu kümmern. Der Umtausch ist verpflichtend, eine Fahrprüfung oder Gesundheitsuntersuchung findet nicht statt. Um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden, regelt ein zeitlicher Stufenplan, in welcher Reihenfolge Pkw- und Motorradführerscheine umgetauscht werden müssen. Dabei ist das Ausstellungsdatum entscheidend und nicht das Erteilungsdatum. Die Umtauschfristen orientieren sich am Ausstellungsjahr und am Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Pkw- und Motorradfahrer können ihren Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle nach Antragstellung für 25 Euro umtauschen. Dafür benötigen sie den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein. Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorradführerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat. Wer im Ausland weiterhin mit dem alten Führerschein fährt, kann Probleme bekommen. Eine Übersicht der Umtauschfristen gibt es unter: www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/

Benzin- und Dieselpreise steigen. Zum 01. Januar 2022 wird der CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxyd durch Kraftstoffe bezahlt werden muss, von 25 Euro auf 30 Euro je Tonne angehoben. Damit dürften die Preise für Benzin und Diesel zum Jahreswechsel um rund 1,5 Cent je Liter steigen. Das ist aber weitgehend zu verschmerzen, zumal die Spritpreis in 2021 nach einem vorübergehenden Hoch wieder gesunken sind.

Innovationsprämie für Elektroautos wird fortgeführt. Bei der Förderung von Elektroautos wird die Innovationsprämie bis Ende 2022 unverändert fortgeführt. Plug-in-Hybride werden 2022 gefördert (max. 6750 Euro), wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern vorweisen. Besitzer von rein elektrisch betriebenen Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren: Per einfacher, digitaler Registrierung werden die CO2-Einsparungen durch das Elektroauto zertifiziert und über einen Dienstleister an quotenpflichtige Mineralölkonzerne weiterverkauft.

„Maskenpflicht“ für Verbandskasten. Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest.

Stärkung der Verbraucherrechte beim Autokauf. Ab 01. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Händlerkauf von sechs auf zwölf Monate. Erst danach muss der Käufer den Beweis führen, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war.

Mehr Sicherheit durch verpflichtende Assistenzsysteme. Ab Juli 2022 müssen neue Pkw-Typen bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit vorweisen. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neuwagen mit diesen Systemen ausgestattet sein. Quelle: ADAC / DMM