Neuseeland führt elektronische Reisegenehmigung ein

Für Reisen nach Neuseeland wird ab dem 01. Oktober 2019 eine elektronische Reisegenehmigung, kurz NZeTA (NZeTA: New Zealand electronic travel authority) für Reisende aus Europa eingeführt.

Auch Neuseeland führt eine elektronische Reisegenehmigung ein. Foto: Visa Gate GmbH, Rudolf Balasko

Das NZeTA Dokument sollte mindestens 72 Stunden vor Antritt der Reise online beantragt werden und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Innerhalb dieser 2 Jahre kann Neuseeland beliebig oft, bis zu einer Dauer von 3 Monaten, mit einem Pass des Vereinigten Königreichs sogar bis zu 6 Monaten, besucht werden. Die Kosten für ein Neuseeland ETA betragen 12 NZ$, bzw. 9 NZ$ für die Beantragung eines NZeTA´s über die mobile App.

Eine Besonderheit dieser Einführung ist die mit der NZeTA Beantragung verbundene Abgabe einer obligatorischen Tourismusabgabe (IVL - International Visitor Conservation and Tourism Levy) in Höhe von 35 NZ$ (Dies entspricht in etwa 20,50 EUR). Neuseeland verspricht sich von der Einführung dieser "Kurtaxe" eine Mehreinnahme in Höhe von 80 Millionen NZ$ (ca. 46,7 Mio. EUR) jährlich, welche direkt für den Ausbau und den Erhalt touristischer Strukturen in ganz Neuseeland fließen soll.

Mit Einführung der elektronischen Reisegenehmigung folgt Neuseeland dem Beispiel von Australien, den USA, Kanada, dem Oman und etlichen weiteren Ländern, die bereits Online Visa Waiver anbieten. Vorteilhaft an der Online Beantragung ist der vereinfachte Zugang zu einer Reisegenehmigung und die Zeitersparnis bei der Einreise. Wenngleich eine gültige NZeTA Reisegenehmigung für den Antritt der Reise zwingend ist, da Fluggesellschaften sonst selbst in der Haftung stehen, einen Passagier ohne gültige Einreisegenehmigung auf eigene Kosten wieder zurück zu transportieren, stellt eine gültige NZeTA keine Garantie zur Einreise dar, denn letztendlich entscheidet der Immigration Officer nach Ankunft, ob der Reisende einreisen darf oder nicht. Quelle: Visa Gate GmbH / DMM