Neuseelandbesuche erfordern Reisegenehmigung

Man kennt es schon aus den USA (ESTA), Kanada (eTA) und einigen weiteren Ländern: Vor der Reise muss eine kostenpflichtige elektronische Reisegenehmigung eingeholt werden. Ab 01. Oktober 2019 ist dies nun auch für Neuseeland der Fall. Bei der EU wird es noch zwei Jahre dauern, bis sie ihr System ETIAS startet.

Für Reisen nach Neuseeland braucht man ab 01.10.2019 eine Einreisegenehmigung. Im Bild: Wellington. Foto Visit New Zealand

Geschäfts- und Urlaubsreisende aus der EU, der Schweiz und weiteren Ländern müssen vor einer Reise nach Neuseeland ab 01. Oktober 2019 eine elektronisch angeforderte und ausgestellte Reisegenehmigung ( Electronic Travel Authority, kurz ETA) beantragen. Diese kann ab 01. Juli 2019 über die Website von Immigration NZ (https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas) oder über eine spezielle ETA Mobile App angefordert werden. Die App soll einfach und schnell sein und genauere Daten überbringen, weshalb die ETA-Anforderung per App 9 NZ-Dollar (rund 5,45 Euro) kosten wird, während die ETA-Anforderung über die Website 12 NZ-Dollar (rund 7,27 Euro) kostet. n

Laut den neuseeländischen Behörden dauert das Ausfüllen des ETA-Genehmigungsgesuchs maximal 10 Minuten und wird i.d.R. umgehend ausgestellt; es empfiehlt sich jedoch, das ETA spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt einzuholen. Die erteilte Genehmigung ist dann zwei Jahre lang gültig für eine unbegrenzte Anzahl Einreisen.

Noch bis zum 30. September können Reisende auch eine Einreiseerlaubnis „on arrival“ erhalten, danach geht dies nicht mehr. Für das „ETA on arrival“ muss man ein Rück- oder Weiterflugticket vorlegen. Ein ETA muss übrigens auch von Kreuzfahrtpassagieren eingeholt werden, die auf dem Seeweg einreisen. Neuseeländische Bürger und Bürger aus Ländern, vei denen ein Visum für die Einreise nach Neuseeland Pflicht ist, sind vom ETA befreit. Ebenso unterstehen Flug- und Cruise-Crews der ETA-Pflicht, doch ist dieses bei ihnen fünf Jahre lang gültig und es fallen lediglich die oben genannten Gebühren an.

Touristensteuer on top. An das ETA gekoppelt ist die Erhebung der neuen Touristensteuer „International Visitor Conservation & Tourism Levy“ (IVL). Sie kostet 35 NZ-Dollar (ca. 21,20 Euro). Die IVL wird gleichzeitig mit den ETA-Gebühren erhoben und ist gleich lange wie das ETA gültig.
Wer also das ETA per App hereinholt und die IVL zahlt, muss ab Oktober mit 26,65 Euro (App-Beantragung) bzw. 28,47 Euro (Beantragung online) Mehrkosten für die Neuseelandreise rechnen. Mit der IVL sollen jährlich rund 49 Mio. Euro generiert werden, die in Erhalt, Ausbau und Modernisierung von touristischen Strukturen in ganz Neuseeland reinvestiert werden.

ETIAS der EU ab 2021. Bürger von Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, dürfen in vielen Fällen dennoch ohne Visum in den Schengenraum einreisen. Genau genommen sind es derzeit 61 Länder, die nicht Mitglied der EU sind, aber dennoch visumfreien Reisebestimmungen folgen. Bürger dieser 61 Länder dürfen für eine Reise oder zu geschäftlichen Zwecken für 90 Tage in den Schengenraum einreisen. Während dieser 90 Tage ist es den Besuchern nicht erlaubt, eine Arbeit aufzunehmen oder zu studieren, aber sie können sich an geschäftlichen oder touristischen Aktivitäten beteiligen. Jüngste Sicherheitsbedenken bezüglich Terrorismus und der Flüchtlingskrise – seit 2015 sind laut Brüssel massenhaft auch Kriminelle in die EU eingereist, i.d.R. ohne Ausweisdokumente – machen ein besseres Grenzmanagement erforderlich. Die EU hat kontinuierlich ihr Ziel erklärt, Reisen innerhalb ihrer Grenzen sicherer zu machen.

Um die Verfahren und die Wartezeiten zu verkürzen und gleichzeitig die Sicherheitsanliegen zu berücksichtigen, hat die EU-Kommission jetzt eine Lösung vorgelegt – ETIAS. Die Abkürzung steht für "European Travel Information and Authorization System" (Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System). Das vollständig elektronische System erlaubt die Reise in den Schengenraum und registriert gleichzeitig die Besucher aus Ländern, die kein Visum brauchen. Es ist dem US-amerikanischen System für eine Reisegenehmigungen (ESTA) sehr ähnlich, das vergleichbare Ziele verfolgt.

ETIAS wird jeden Antragsteller einem gründlichen Sicherheitscheck unterziehen, um festzustellen, ob dieser in den Schengenraum einreisen darf. Bei Bürgern aus Ländern, die kein Visum für Reisen innerhalb der EU von bis zu 90 Tagen brauchen und keinen langen Beantragungsprozess für ein Visum durchlaufen müssen, stellt ETIAS sicher, dass sie kein Sicherheitsrisiko darstellen. Das Reisegenehmigungssystem wird Daten erfassen, notwendige Informationen über die Besucher verfolgen und aktualisieren, um zu entscheiden, ob es sicher ist, sie in den Schengenraum einreisen zu lassen.

Neben Reisen und geschäftlichen Zwecken als Motiv erlaubt ETIAS die Einreise in den Schengenraum auch für medizinische Behandlungen oder zum Transit. Außerdem wird sie obligatorisch für alle Länder, die Visumfreiheit im Schengenraum genießen.
Es ist geplant, dass ETIAS für jeden Antrag nur 7 Euro kosten soll. Das gilt nur für Erwachsene über 18 Jahren. Unter 18-Jährige müssen keine Gebühren bezahlen. Ist ETIAS einmal genehmigt, gilt die Autorisierung für drei Jahre oder so lange, bis der Reisepass abläuft. Welcher Gültigkeitszeitraum gewährt wird, hängt davon ab, wie das System die Informationen und das Risiko bewertet. Quelle: immigration.govt.nz / EU / DMM