Nicht einverstanden mit dem Kfz-Steuerbescheid?

Tausende Fahrzeughalter, darunter Unternehmen mit ihren Flotten, erhalten jetzt geänderte Kfz-Steuerbescheide – und zwar mit einer höheren Steuer. Der Bund der Steuerzahler rät, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen, wenn das Fahrzeug im Betrieb eingesetzt wird.

Kritisch sieht der Steuerzahlerbund vor allem die mangelhafte Kommunikation der Behörde, weil die Betroffenen über die Berichtigungsmöglichkeiten im Steuerbescheid nicht ausreichend informiert werden: In den geänderten Kfz-Steuerbescheiden wird nur knapp auf die Rechtsgrundlage und die Einspruchsmöglichkeit hingewiesen. Eine ausführliche Erläuterung, in welchen Fällen z.B. im Fall von kleinen Nfz die günstigere Besteuerung weiterhin in Betracht kommt, erfolgt erst im Einspruchsverfahren – soweit der Betroffene diesen überhaupt einlegt.

Das steckt dahinter: Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge wie Pkw besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen. Ziel war es, die große SUV und Pick-ups steuerlich nicht besser zu behandeln. Seit Ende 2018 gleicht der Zoll nun automationsgestützt die Angaben der Straßenverkehrsbehörden ab. Das führt in vielen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als Lkw eine Besteuerung als Pkw erfolgt und sich dadurch die Kfz-Steuer erhöht. Betroffen sind davon u.a. Bauhandwerker, Dienstleister oder Gartenbaubetriebe, die ihr Nutzfahrzeug tatsächlich zur Waren- oder Materialbeförderung nutzen und nun trotzdem die höhere Pkw-Steuer zahlen sollen.

Der Bund der Steuerzahler rät, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, wenn das Fahrzeug fälschlicherweise als Pkw besteuert wird. Dem Einspruch sollten direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche. Hat das Fahrzeug nicht mehr als drei Sitzplätze, kann auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Dafür ist aber ein TÜV-Gutachten erforderlich. Die zweite Variante ist also teurer und aufwendiger für den Bürger. Service-Hotline: 0800 - 883 83 88 Quelle: Bund der Steuerzahler / DMM